Lass uns über Geld reden – Finanzierungsinstrumente für das Anerkennungsverfahren

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von Unternehmen Berufsanerkennung
17.07.2019 5 Minuten Lesezeit

Mit dem Anerkennungsverfahren sind Leistungen verbunden. Leistungen kosten Geld. UBAHWK schafft einen Überblick über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Anerkennung – und entdeckt Nachholbedarf.

Während des Anerkennungsverfahrens können für die Beteiligten Kosten entstehen. Diese beginnen bei den Gebühren für das Verfahren selbst, führen über Kosten für gegebenenfalls notwendige Übersetzungen, bis hin zu Umlagen für Anpassungsqualifizierungen oder Sprachkurse. Für solche Fälle gibt es eine Reihe von Finanzierungshilfen, von denen manche bundesweit, andere wiederum nur in bestimmten Regionen angeboten werden – und für alle müssen spezifische Anforderungen erfüllt werden.

Der Anerkennungszuschuss

Personen, die die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf prüfen lassen möchten, müssen selbst für die Kosten des Anerkennungsverfahrens aufkommen. Da die eigenen finanziellen Mittel jedoch oft nicht ausreichen, hat der Bund den Anerkennungszuschuss ins Leben gerufen: Sollten während des Verfahrens Kosten von mehr als 100 Euro (bis max. 600 Euro) entstehen und sind die erforderlichen Kriterien erfüllt (seit drei Monaten wohnhaft in Deutschland und das steuerpflichtige Jahreseinkommen übersteigt 26.000 Euro bei Einzelpersonen und 40.000 Euro bei Ehe-/Lebenspartnerschaften nicht), können die Kosten bis zu einer Höhe von 600 Euro bezuschusst werden. Förderfähig sind hier Gebühren des Anerkennungsverfahrens, Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen, Beschaffung von notwendigen Nachweisen o. ä. Nicht förderfähig sind z. B. Anpassungsmaßnahmen, Betreuungskosten, Lernmittel, Sprachkurse etc. Wichtig ist, dass der Antrag auf Anerkennungszuschuss vor Beginn des Anerkennungsverfahrens selbst gestellt wird, d. h. sobald die Förderzusage da ist, kann das Verfahren starten. Belege können anschließend noch bis zu drei Monate nach Ausstellung des Gleichwertigkeitsbescheides eingereicht werden.

Härtefallfonds Berlin

Um Personen, die ihre ausländischen Berufsabschlüsse mithilfe des Anerkennungsverfahren überprüfen lassen möchten, die jedoch damit verbundenen Kosten weder aus eigenen Mitteln, noch durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit (SGB II und III), BAföG, der Landesprogramme „Qualifizierung für Beschäftigung" (QfB) bzw. „Qualifizierung vor Beschäftigung" (QvB) oder des Anerkennungszuschusses bewältigen können, hat die Stadt den sogenannten „Härtefallfonds Berlin" geschaffen. Mithilfe des Fonds können z. B. Kosten und Gebühren für das Anerkennungsverfahren, erforderliche Übersetzungen, Dolmetscher/innen, Ausgleichsmaßnahmen, im Rahmen des Verfahrens notwendige Sprachkurse o. ä. ab einer Höhe von 100 Euro bis max. 10.000 Euro gefördert werden. Mittels einer Checkliste können Interessierte schnell herausfinden, ob sie antragsberechtigt sind (es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung) und auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn des Anerkennungsverfahrens gestellt werden.

Stipendienprogramm der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung der Diakonie Hamburg

Mithilfe eines Stipendienprogramms möchte die Stadt Hamburg das Anerkennungsverfahren einer größeren Zahl an Menschen zugänglich machen und gleichzeitig durch den gezielten Einsatz der fachlichen Qualifikation ihr vorhandenes Fachkräftepotential nutzen. Förderung ist sowohl während des Erstverfahrens als auch später – z. B. bei einer Anpassungsqualifizierung – möglich. Dies geschieht in Form zweier Bausteine, eines monatlichen Stipendiums zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Darlehensbasis einerseits sowie Zuschüsse zu Kosten im Zusammenhang mit der Anerkennung als Einmalzuschuss von bis zu 4.000 Euro andererseits. Werden die notwendigen Kriterien erfüllt, kann bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) der Diakonie Hamburg ein Antrag gestellt werden, wobei es für die Antragstellung unerheblich ist, ob bereits ein Anerkennungsbescheid vorhanden ist oder nicht. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor Kosten für einen Lehrgang o. ä. entstanden sind.
 

Übereinstimmung ist Silber, Anerkennung ist Gold.
– nach Hubert Joost (*1939)


Weiterbildungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die berufliche Weiterbildung, um Menschen mit ausländischem Berufsabschluss auf dem Weg zur vollen Anerkennung zu unterstützen und die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern. Mithilfe des Prämiengutscheins kann beispielsweise die individuelle berufliche Weiterbildung mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Wichtig ist hierbei, dass einer Erwerbstätigkeit von 15 Wochenstunden nachgegangen und eine bestimmte Einkommensgrenze eingehalten werden muss. Das Weiterbildungssparen wiederum ermöglicht Personen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen, die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens und zwar ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Prämiengutschein und Weiterbildungssparen können miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus können auch Ausländer/innen, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung oder dauerhafte Bleibeperspektive haben, Meister-BAföG beantragen. Hier können – unabhängig von Einkommen und Vermögen – Zuschüsse in Höhe von 30,5 % zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für Fortbildungen im nicht-akademischen Bereich sowie ein zinsgünstiges Darlehen gewährt werden. Interessant hierbei: Bei Bestehen werden 25 % des noch-Darlehens erlassen. Schließlich können Ausländer/innen mit Bleibeperspektive einen Bildungskredit beantragen, mithilfe dessen das vorletzte und letzte Jahr einer Aus- oder Weiterbildung an allgemeinbildenden oder beruflichen Schule durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit gefördert werden kann – ebenfalls unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Förderungen im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II und III

Mit dem Ziel, die Chancen der Arbeitsmarktintegration zu erhöhen, übernehmen Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Kosten, die im Zusammenhang eines Anerkennungsverfahrens entstehen. Für eine maximale Förderdauer von acht Wochen können z. B. sowohl Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen etc., aber auch Kosten für die Weiterbildung im Falle einer Anpassungsqualifizierung mit dem Bestreben, die volle Gleichwertigkeit zu erreichen, übernommen werden. Auch das Projekt WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist in diesem Rahmen interessant, da u. a. einerseits Bildungsgutscheine für nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)-zertifizierte Qualifizierungsmaßnahmen vergeben werden, andererseits auf Arbeitgeber-Seite Betrieben neben den Maßnahmenkosten auch ein Teil der Lohnkosten erstattet werden können.

Betrieblicher Bildungsscheck NRW

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsgröße bis zu 250 Mitarbeitenden (VZÄ) und Arbeitsstätten in NRW können einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten bekommen. Pro Bildungsscheck werden 50 % der Gesamtausgaben einer Weiterbildungsmaßnahme übernommen (max. 500 Euro) und innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Betrieb bis zu zehn Bildungsschecks für seine Mitarbeitenden erhalten. Nicht förderfähig sind z. B. Fahrtkosten oder Unterbringung. Antragstellung erfolgt in der jeweiligen lokalen Beratungsstelle und auch hier gilt, dass diese spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt sein muss.

Zusammenfassung

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zusätzlich zu den vorgestellten Finanzierungsinstrumenten gibt es beispielsweise eine Reihe von regionalen Teilprojekten des Netzwerks Integration durch Qualifizierungen (IQ), die an unterschiedlichen HWKs und IHKs angesiedelt sind. Bemerkenswert bleibt jedoch das Ungleichgewicht der jeweiligen Bandbreite an Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite: Das Angebot für Betriebe im Rahmen der beruflichen Anerkennung im Allgemeinen und der Anpassungsqualifizierung im Speziellen fällt eher dürftig aus.

Weiterführende Informationen

Sie möchten mehr erfahren? Lesen Sie hier, welche Fördermöglichkeiten es im Zusammenhang mit Berufsanerkennung für Betriebe gibt.

Lieber alles auf einen Blick? Laden Sie sich hier die aktuelle Broschüre "Förderung und Finanzierung von Berufsanerkennung und Anpassungsqualifizierung" herunter.