Was ist Berufsanerkennung?
Sie fragen sich, ob die ausländischen Berufsabschlüssen Ihrer Mitarbeitenden in Deutschland anerkannt sind oder wollen qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen? Genau hier setzt die Berufsanerkennung an.
Die Berufsanerkennung bietet Unternehmen ein offizielles und rechtssicheres Verfahren, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss ausfällt. Am Ende des Verfahrens steht der Anerkennungsbescheid, der die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens übersichtlich und in deutscher Sprache darstellt. So lässt sich zuverlässig einschätzen, welche Qualifikationen mit dem ausländischen Berufsabschluss verbunden sind und an welchen Stellen Mitarbeitende oder Bewerber/innen möglicherweise eine Nachqualifizierung benötigen.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Die rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“, kurz: BQFG. Dabei handelt es sich um eine der Rechtsvorschriften, die mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Seither können alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus – ihren Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen und anerkennen lassen.
Berufsanerkennung weiter erklärt
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