Fragen kostet nichts – Fördermöglichkeiten für Betriebe im Anerkennungsverfahren

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von Unternehmen Berufsanerkennung
28.08.2019 5 Minuten Lesezeit

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit informiert über mögliche Fördermöglichkeiten für Betriebe – auch im Rahmen der beruflichen Anerkennung. UBAHWK besuchte die Expert*innen der Agentur für Arbeit Krefeld vor Ort.

Das Anerkennungsverfahren ist mit Kosten verbunden. Dies gilt nicht nur für Antragstellende – auch Betriebe müssen mit Mehrkosten rechnen, z. B. wenn es um die Betreuung eines Praktikanten im Rahmen einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung geht. Oder es muss ein Ersatz gefunden werden, wenn eine Mitarbeiterin an einem Lehrgang teilnimmt. Zudem müssen oft auch Verfahrenskosten oder Kosten für etwaige Weiterbildungen und die damit zusammenhängenden Fahrtkosten inklusive Unterkunft durchkalkuliert werden. Gerade bei traditionell eher kleinen Handwerksbetrieben kann die Kostenfrage essentiell sein – daher ist es erstaunlich, dass die Mehrheit der Betriebsinhaber*innen nicht alle Möglichkeiten der Förderung kennt und schließlich überrascht ist, wie viel gefördert werden kann. Denn: Fragen selbst kostet nichts und die Optionen der finanziellen Förderung sind vielfältig, wie UBAHWK im Gespräch mit der Kollegin der Agentur für Arbeit Krefeld, Monique van Huijstee, erfährt.

In Deutschland gibt es eine breite Förderlandschaft aus Landes-, Bundes- und sogar europäischen Mitteln. Dabei kann man leicht den Überblick verlieren. Hilfestellung bieten der Förderassistent des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), welcher schrittweise zum richtigen Förderprogramm führt, das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Überblick über die Förderprogramme berufliche Weiterbildung/berufliche Entwicklung des Landes NRW und des Bundes sowie der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Ein Beispiel des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit ist das Projekt „Fachkräfteberatung für Unternehmen". Dabei handelt es sich um eine Initiative der Agenturen für Arbeit Krefeld und Mönchengladbach und der IHK Mittlerer Niederrhein. Das Projektteam besucht Unternehmen im Raum Krefeld und Mönchengladbach vor Ort, berät Arbeitgeber*innen zum Thema Fachkräfte(-sicherung), informiert über Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit und verweist zusätzlich auf weitere mögliche Mittelgeber und Ansprechpersonen aus anderen Regionen. Bei dieser Arbeit tauchen vermehrt auch Fragen zum Thema berufliche Anerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung auf. Das Projekt sei für Betriebe vor allem deswegen sinnvoll, weil es laut Frau van Huijstee „schon viel Papierkram" sei, der bewältigt werden müsse. Gemeinsam ließe sich dieser aber in der Regel in einer halben Stunde bewältigen.

Das bekannteste und am weitesten verbreitete Förderprogramm der Agentur für Arbeit ist die Beschäftigtenförderung nach Qualifizierungschancengesetz (ehemals Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen, kurz WeGebAU). Hier sind sowohl eine Teilqualifizierung, die Vorbereitung auf eine Externenprüfung sowie Umschulungen ohne Vorlaufzeit direkt ab dem 1. Arbeitstag förderfähig. Der Führerscheinerwerb für (Berufs-)Kraftfahrer*innen ist beispielsweise eine häufig geförderte Maßnahme. Praktika oder der getrennte Erwerb von Theorie- und Praxiskenntnissen sind hingegen nicht förderfähig. Bedingung für eine Förderung nach Beschäftigtenförderung ist die sozialversicherungspflichtige Anstellung der zu fördernden Mitarbeiter*innen sowie die Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), die sowohl der jeweilige Kurs, als auch die jeweilige Einrichtung vorweisen müssen. Dabei muss die Beschäftigtenförderung von Arbeitgeber*innen-Seite beantragt werden, woraufhin z. B. ein Arbeitsentgeltzuschuss, bis zu 100 % der Lehrgangskosten, Fahrt-/Übernachtungs-/Verpflegungskosten sowie Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden können. Bezüglich der beruflichen Anerkennung ist die Beschäftigtenförderung demnach insbesondere interessant, wenn ein Betrieb bereits ein/e Mitarbeiter*in hat, der oder die bisher lediglich eine Hilfstätigkeit ausübt, jedoch aufgrund seiner bzw. ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation nach einem Anerkennungsverfahren als Fachkraft angestellt sein und arbeiten könnte.

Eine weitere Fördermöglichkeit für Betriebe ist der Eingliederungszuschuss. Dieser ist stets möglich und hat die Festanstellung zum Ziel. Gefördert wird die betriebliche Einarbeitung über das übliche Maß hinaus. Die Fördervoraussetzungen werden immer individuell geprüft und auch hier gilt die Bedingung, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln muss.

Schließlich gibt es noch die Förderung nach Teilhabechancengesetz, welche über das Jobcenter läuft. Hier können beispielsweise ab zwei Jahren Arbeitslosigkeit im 1. Jahr 75 % und im 2. Jahr 50 % gefördert werden. Ab sechs Jahren Arbeitslosigkeit können in den ersten beiden Jahren 100 %, danach absteigend bis zu 5 Jahre lang gefördert werden, was den Vorteil mit sich bringt, dass eine Person erst einmal im Betrieb „mitlaufen" kann anstatt eine Planstelle zu besetzen.

Das Gespräch mit dem Team von „Fachkräfteberatung für Unternehmen" hat vor allem eins gezeigt: Um eine effiziente und fundierte Beratung zu erhalten, lohnt es sich für Betriebe etwaige Skepsis oder Bedenken über Bord zu werfen, die Arbeitgeber-Service-Hotline der Agentur für Arbeit anzurufen und sich mit der entsprechenden Ansprechperson verbinden zu lassen. Hier kann individuelle Hilfestellung in der zwar ausgiebigen, oft jedoch sehr undurchsichtigen Förderlandschaft geleistet werden. Gemäß Frau Huijstee „heißt es schließlich nicht umsonst Arbeitgeber-Service – das ‚S' wird großgeschrieben".

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