Diese Eckpunkte hat die Bundesregierung beschlossen

Fachkräfteeinwanderung 2.0?

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Mechanikerin schraubt an Motor
von Unternehmen Berufsanerkennung
21.12.2022 6 Minuten Lesezeit

Mit dem Beschluss des Eckpunktepapiers hat das Bundeskabinett am 30.11.2022 grünes Licht für eine novellierte Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach Deutschland gegeben und eine Weiterentwicklung des Einwanderungsrechts eingeläutet. Der Beschluss beinhaltet verschiedene Ideen und Ansatzpunkte, die neue Chancen für inländische Arbeitgeber sowie ausländische Fachkräfte schaffen sollen.

Was hat die Bundesregierung beschlossen?

Das Eckpunktepapier enthält u.a. Änderungen bei der Anwerbung von Fachkräften, bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen, bei der Sprachförderung und bei der gesellschaftlichen Integration von Zuwanderern. Die Migration zu Erwerbszwecken soll künftig auf den folgenden drei Säulen fußen: 1) der Fachkräftesäule, 2) der Erfahrungssäule und 3) der Potenzialsäule.

Fachkräfte mit einem in Deutschland anerkannten Berufsabschluss sollen künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben dürfen – auch wenn diese fachfremd ist.

Indem sie künftig auch in anderen Berufen arbeiten dürfen, soll es den Fachkräften leichter gemacht werden, nach Deutschland zu kommen. Aber auch die Erwerbsmigration bei Teilanerkennung der Qualifikationen soll erleichtert werden. So kann der Qualifizierungsplan erst nach der Einreise nach Deutschland von der Beratungsstelle erstellt werden. Für die Anpassungsqualifizierung haben Fachkräfte zudem künftig länger Zeit (drei statt bisher zwei Jahre zum Abschluss der Anpassungsqualifizierung/ Erreichen der vollen Gleichwertigkeit).

Außerdem soll eine Fristverkürzung für den Erwerb der dauerhaften Niederlassungserlaubnis für Zuwanderer mit anerkannter Qualifikation und vorhandenen Sprachkenntnissen erfolgen.

Für jene Menschen ohne bereits in Deutschland anerkanntem Berufsabschluss soll künftig die Berufserfahrung eine größere Rolle spielen. Dies gilt vor allem für Fachkräfte, die einen in ihrer Heimat staatlich anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in demjenigen nicht-reglementierten Beruf vorweisen können, in dem in Deutschland gearbeitet werden soll. Sie sollen künftig eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen dürfen.

Damit eine faire Entlohnung der Fachkraft gewährleistet ist, will die Bundesregierung eine Gehaltsschwelle einführen. Fachkräfte sollen demnach ein Jahreseinkommen von mindestens 39.420€ (45% der Beitragsbemessungsgrenze) erhalten müssen.

Wenn diese Gehaltsschwelle nicht erfüllt werden kann, besteht die Möglichkeit für Arbeitgeber und Fachkraft, eine sogenannte „Anerkennungspartnerschaft“ einzugehen, wenn hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Anerkennungsverfahren oder erforderliche Nachqualifizierungen können dann parallel zur Beschäftigung laufen.

Gemäß Eckpunktepapier soll es aus Drittstaaten stammenden Jobsuchenden „mit gutem Potenzial“ zudem ermöglicht werden, sich zur Suche eines Arbeitsplatzes in Deutschland aufzuhalten. Dafür soll nach dem Vorbild des kanadischen Punktesystems eine sogenannte Chancenkarte eingeführt werden. Das Potenzial soll an Kriterien wie den Qualifikationen, Sprachkenntnissen, der Berufserfahrung, dem Alter und Deutschlandbezug festgemacht werden.

 

Was bedeutet das für mich als Unternehmen?

Kurzfristig wird sich für Sie als Unternehmen nicht viel verändern. Auf lange Sicht bedeuten die Neuerungen jedoch vereinfachte Verfahren und schnellere Beschäftigung – so die Hoffnung.

Das Anerkennungsverfahren soll künftig etwa nach erfolgter Einreise nach Deutschland und parallel zur Beschäftigung eingeleitet werden können. Das würde bedeuten, dass Sie als Unternehmen nicht erst auf die Anerkennung der Berufsqualifikation ihrer künftigen Fachkraft warten müssen, sondern die Fachkraft auch vor der formalen Berufsanerkennung in Deutschland, unter den zu berücksichtigenden Voraussetzungen, beschäftigen können.

Die Regelungen aus der zweiten Säule ermöglichen Ihnen als Unternehmen künftig, dass Sie Personen mit Berufserfahrung (ohne Anerkennung in Deutschland) beschäftigen können. Diese neu gewonnene Entscheidungsfreiheit würde es Ihnen erlauben, berufserfahrene Personen, die Sie für geeignet halten, einzustellen.

Die Hoffnung ist also, dass der bürokratische Aufwand für Sie als Unternehmen, aber auch für die Fachkraft, geringer wird und eine Anstellung unkomplizierter erfolgen kann.

 

Ab wann tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz voraussichtlich in Kraft?

Voraussichtlich im kommenden Jahr. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dessen Ministerium bei der Novelle beteiligt ist, kündigte auf der gemeinsamen Pressekonferenz des Bundeskabinetts am 30.11.2022 an, dass basierend auf dem Eckpunktepapier „zeitnah“ ein Gesetzesentwurf erarbeitet und Anfang 2023 in den Bundestag eingebracht werden soll.

 

Lohnt es sich jetzt noch Fachkräfte über die alte Regelung zu rekrutieren?

Ja, denn der Bedarf an Fachkräften besteht in der Regel gegenwärtig und manchmal gar akut und so ist es nur sinnvoll, wenn Sie als Unternehmen jetzt noch über die bestehende Regelung Fachkräfte rekrutieren und Wege nutzen, die sich bereits etabliert haben. Denn bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen kann mitunter viel Zeit verstreichen, da nicht klar ist, wie schnell der Gesetzgebungsprozess voranschreitet.

Wie Sie hier am besten vorgehen können, erfahren Sie hier bei uns auf der Website. Schauen Sie gerne auch in unserem FAQ nach.

Hinweis: In besonders dringenden Fällen und wenn die Fachkraft schon gefunden ist, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren zu befassen.