Fristverkürzungen im Prozess der Fachkräfteeinwanderung
Praxistipps zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Sie möchten eine Fachkraft von außerhalb der EU einstellen? Mit dem sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie diese Person schneller nach Deutschland bringen. Gegen eine Gebühr von 411 Euro können Sie das Verfahren bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde starten. So laufen dann alle Prozesse der Einwanderung mit verkürzten Fristen ab – von der Anerkennung der ausländischen Qualifikation bis zur Ausstellung des Einreisevisums.
Doch wie gehen Sie Schritt für Schritt vor? In diesem Artikel erfahren Sie, wo Sie sich zum beschleunigten Verfahren beraten lassen können, wie Sie die für Ihr Unternehmen zuständige Ausländerbehörde finden und was Sie wissen sollten, bevor Sie alle Unterlagen einreichen.
Schritt 1: Online-Informationen
Online finden Sie hilfreiche allgemeine Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Zum Beispiel auf unserer Website im Bereich „Fragen & Antworten“ oder in unserem Info-Flyer zum beschleunigten Verfahren im Bereich „Medien & Hilfen“.
Ablaufschema des Verfahrens
Darüber hinaus bietet das Portal „Make it in Germany“ Informationen zum Verfahren:
- Make it in Germany, Digitale Broschüre „Fragen und Antworten zum beschleunigten Fachkräfteverfahren“
- Make it in Germany, „Das beschleunigte Fachkräfteverfahren“ mit Erklärvideo
Schritt 2: Beratungsangebote nutzen
Sie haben sich mit dem Verfahren bereits grundsätzlich auseinandergesetzt und entschieden, Ihre künftige Fachkraft auf diesem Weg nach Deutschland zu bringen? Dann können Sie sich im nächsten Schritt an eine Beratungsstelle wenden. Dies ist kein Muss, aber unbedingt empfehlenswert. Denn dort kann man Ihnen konkrete Rückfragen beantworten, bei der Zusammenstellung und Vorbereitung der Unterlagen helfen (siehe auch Schritt 3) und Ihnen erklären, wie das Ganze ablaufen wird.
Eine mögliche Anlaufstelle sind die Welcome Center in nahezu allen Bundesländern. Auf dem Portal „Make it in Germany“ sind die Welcome Center und weitere Beratungsstellen in dieser Übersicht aufgelistet. Manchmal richten sich diese in erster Linie an internationale Fachkräfte, die in Deutschland ankommen. Aber auch Sie als Unternehmen bzw. künftige Arbeitgeber*innen können sich dort beispielsweise zum beschleunigten Verfahren beraten und unterstützen lassen.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
Bereits bei Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sollten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise vorlegen können. So verlieren Sie keine Zeit und die Ausländerbehörde kann direkt eine Vereinbarung auf den Weg bringen.
In der Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen. Hier ist eine Auswahl der wichtigsten Dokumente aufgelistet:
- Farbkopie eines gültigen Passes der Fachkraft
- Vollmacht der Fachkraft für Sie als Arbeitgeber*in, mit der Erlaubnis zur Erteilung einer Untervollmacht
- ggfs. Untervollmacht des Arbeitgebers auf einen Unterbevollmächtigten (z.B. HR-Manager*in im Unternehmen, die Ansprechperson für die Behörde ist)
- Farbkopie des Ausweises des Bevollmächtigten / Unterbevollmächtigten
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot, vom Arbeitgeber unterschrieben
- Nachweis über den im Ausland erworbenen Berufsabschluss der Fachkraft / Abschlusszeugnisse (idealerweise mit Fächerliste)
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Ausgefüllte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Im Falle von Familiennachzug weitere Unterlagen nötig
Schritt 4: Verfahren beantragen
Um das Verfahren zu beantragen, müssen Sie eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde treffen. An welche Ausländerbehörde Sie sich wenden müssen, hängt davon ab, wo sich Ihr Unternehmen befindet.
Einige Bundesländer haben eine zentrale Ausländerbehörde eingerichtet. In dieser Übersicht können Sie nachlesen, ob es eine solche zentrale Stelle in Ihrem Bundesland gibt.
Falls es in Ihrem Bundesland keine zentrale Behörde gibt, müssen Sie sich an die regionale Ausländerbehörde vor Ort wenden. Über diesen Finder können Sie Ihre Ausländerbehörde ermitteln.
Die zuständige Ausländerbehörde ist für das gesamte Verfahren Ihre zuständige Ansprechpartnerin.
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