Fragen & Antworten
Welche finanziellen, staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es für die Berufsanerkennung?
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Welche Fördermöglichkeiten im Einzelfall genutzt werden können, dazu berät Sie Ihre IHK oder Handwerkskammer vor Ort sowie die Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“.
Die zuständige Beratungsstelle finden Sie über den „Anerkennungs-Finder“ von Anerkennung in Deutschland. Über weitere Fördermöglichkeiten informiert z.B. auch die IHK FOSA.
Fachkräfte, die einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen wollen und ein geringes Einkommen haben, können finanzielle Unterstützung durch den sogenannten Anerkennungszuschuss erhalten. Hiermit können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro für das Anerkennungsverfahren, für Zeugnisbewertungen, für Übersetzungskosten von Dokumenten und das Beglaubigen von Zeugnissen übernommen werden. Damit Personen förderberechtigt sind, müssen sie mindestens seit drei Monaten in Deutschland leben. Das gilt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus. Einzelpersonen dürfen außerdem nicht mehr als 26.000 Euro brutto, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen (Summe positiver Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder).
Erhalten Antragstellende Arbeitslosengeld I oder II übernehmen in bestimmten Fällen auch die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter die Kosten. Das ist vor allem davon abhängig, ob eine Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Hinweis: Anerkennungsinteressierte müssen die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Nur dann können die Kosten übernommen werden. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden. Wer keine finanzielle Förderung erhält, kann die Kosten für ein Anerkennungsverfahren oder eine Qualifizierung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.