Fragen & Antworten

Was ist eine Anpassungsqualifizierung?

Im Verfahren der Berufsanerkennung prüft die zuständige Stelle in Deutschland, ob die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist. Das Ergebnis des Verfahrens ist der sogenannte Anerkennungsbescheid. Lautet das Ergebnis des Anerkennungsbescheids „teilweise Gleichwertigkeit“ bedeutet das, dass die ausländischen Berufsqualifikationen als teilweise gleichwertig anerkannt wurden – es fehlen bestimmte theoretische und/oder praktische Kenntnisse. Im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung können Inhalte nachgeholt werden und fehlende Kenntnisse bzw. Erfahrungen erworben werden, die für die volle Gleichwertigkeit der Qualifikation fehlen. Der Qualifizierungsbedarf kann abhängig von Beruf, Kenntnisstand und bisherigen Berufserfahrungen sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt, muss eine Anpassungsqualifizierung absolviert werden, um in dem Beruf arbeiten zu können.

Für die konkrete Planung der Maßnahmen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung ist es sinnvoll, sich an eine passende Beratungsstelle  zu wenden. Ihre zuständige Kammer vor Ort oder auch Anlaufstellen von „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) unterstützen Sie und die Fachkraft bei der Planung einer Anpassungsqualifizierung und erstellen einen Qualifizierungsplan entsprechend den wesentlichen Unterschieden, die im Anerkennungsbescheid  festgehalten wurden. Der Qualifizierungsplan bietet Ihrem Unternehmen und der Fachkraft Orientierung in der Frage, welche theoretischen und praktischen Kompetenzen die Fachkraft noch erwerben muss, um eine volle Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu erhalten. Je nach individuellem Qualifizierungsplan (welcher sich an der Ausbildungsordnung orientiert) übernehmen Sie als Unternehmen selbst die Nachqualifizierung und unterstützen die Fachkraft beim praktischen Arbeiten im Betrieb oder vermitteln der Fachkraft theoretische Fähigkeiten on the job.

Nach dem Ablauf der Anpassungsqualifizierung kann die Fachkraft einen Folgeantrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation stellen und so die volle Gleichwertigkeit des Abschlusses erreichen. Wichtig zu beachten: Der Folgeantrag muss noch innerhalb der Dauer des Aufenthalts der Fachkraft für die Anpassungsqualifizierung eingereicht und von der zuständigen Anerkennungsstelle bearbeitet und abgeschlossen werden. Erst wenn die Fachkraft diese erfolgreich abgeschlossen hat und Gleichwertigkeit bescheinigt bekommt, kann sie erneut einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

A wie Anpassungsqualifizierung | UBA-ABC

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