Fragen & Antworten

Was ist eine Anpassungsqualifizierung?

Wird einer Fachkraft mit ausländischem Berufsabschluss eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf bescheinigt, können theoretische oder praktische Kenntnisse, die noch nachzuholen sind, mit einer sogenannten Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden. Im Anschluss an diese Anpassungsqualifizierung kann die Fachkraft in einem Folgeantrag die volle Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses erlangen. Wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt, muss eine Anpassungsqualifizierung absolviert werden, um in dem Beruf arbeiten zu können. 

Eine teilweise Gleichwertigkeit wird dann bescheinigt, wenn im Anerkennungsverfahren praktische oder theoretische „Lücken“ festgestellt wurden. Diese werden im Anerkennungsbescheid beschrieben.

Um die Lücken zu schließen, können praktische und/oder theoretische Maßnahmen in einem Betrieb, bei einem Bildungsträger oder in überbetrieblichen Lehrwerkstätten stattfinden. Für die konkrete Planung der Maßnahmen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung ist es sinnvoll, sich an eine passende Beratungsstelle zu wenden. Hier kann ein Qualifizierungsplan erstellt werden, sodass die Fachkraft ihre theoretischen und/oder praktischen Lücken ausgleichen kann.

A wie Anpassungsqualifizierung | UBA-ABC

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