Fragen & Antworten
Was ist ein Anerkennungsbescheid und was bescheinigt er?
Der Anerkennungsbescheid ist das Abschlussdokument des Anerkennungsverfahrens. Er zeigt das Ergebnis der sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung auf und bescheinigt der/dem Antragsstellenden, wie groß die Übereinstimmung ihrer/seiner ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf ist (in deutscher Sprache).
Der Bescheid legt dar, wann und wo der/die Antragstellende seinen/ihren Berufsabschluss erworben hat. Er führt einschlägige Berufserfahrungen und zusätzliche Qualifikationsnachweise auf. Wenn es relevante Unterschiede zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem deutschen Referenzberuf gibt, werden diese detailliert aufgelistet
Mögliche Ergebnisse des Anerkennungsbescheids können sein: „volle Gleichwertigkeit“ oder „teilweise Gleichwertigkeit“. Theoretisch ist es auch möglich, dass das Ergebnis des Anerkennungsbescheids „keine Gleichwertigkeit“ ist, dies kann jedoch mit einer Beratung vor Antragsstellung ausgeschlossen werden.
Der folgende Beispielbescheid stammt von einer Fachkraft, die in Ägypten eine Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert hat und bereits über erste einschlägige Berufserfahrung verfügt. Die IHK FOSA (zuständige Stelle) bescheinigte der Fachkraft die volle Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf.
1. Angaben zur Antragsnummer sowie Kontaktinformationen der IHK FOSA für eventuelle Rückfragen
2. Das Endergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung
3. Grundlegende Angaben zum Anerkennungsverfahren: Ausbildungsland sowie Einbeziehung einschlägiger Berufserfahrung und ggf. weitere Befähigungsnachweise
4. Der deutsche Referenzberuf in der Zuständigkeit der IHK FOSA, mit dem der ausländische Ausbildungsabschluss verglichen wird.
5. Informationen zu Dauer, Form und relevanten Inhalten der ausländischen Ausbildung
6. Angabe zum Umfang einschlägiger Berufserfahrung, ggf. Auflistung weiterer Befähigungsnachweise
7. Informationen des Vergleichs der ausländischen Ausbildung mit dem aktuellen deutschen Referenzberuf – ggf. auch Informationen zum Ausgleich der wesentlichen Unterschiede durch einschlägige Berufserfahrung sowie weitere Befähigungsnachweise
8. Das Endergebnis des Anerkennungsverfahrens
Hier noch ein zweiter Anerkennungsbescheid aus dem Handwerk:
In diesem Beispielbescheid geht es um eine Fachkraft, die in Polen eine Ausbildung zum Maler/Tapezierer absolviert hat und bereits über mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Da sie mit den eingereichten Unterlagen nicht die volle Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf belegen konnte, wurde zunächst eine teilweise Gleichwertigkeit beschieden. Im Rahmen eines Fachgesprächs mit einem Sachverständigen konnte die Fachkraft anschließend die volle Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit dem deutschen Berufsbild unter Beweis stellen.
1. Im ersten Teil des Anerkennungsbescheides finden sich Kontaktdaten der zuständigen Stelle. Hier werden auch eventuelle Rückfragen gerne und kompetent beantwortet.
2. Hier steht, mit welchem deutschen Beruf der Vergleich durchgeführt wurde.
3. Das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung.
4. Hier findet sich der Zeitraum, in dem die Ausbildung absolviert wurde.
5. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit dem ausländischen Abschluss einhergehen.
6. Angaben zur Ausbildungsdauer.
7. Einschlägige Berufserfahrung (sofern vorhanden). Auch mögliche Fortbildungen / Zusatzqualifikationen stehen hier.
8. Hier folgt die eigentliche Gleichwertigkeitsprüfung.
9. Wenn es wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsbild gibt, werden sie hier aufgeführt.
10. Hier steht, ob die Unterschiede ausgeglichen werden konnten (bspw. durch Berufserfahrung oder andere Nachweise, z.B. spezielle Prüfung).
11. Zusammenfassung des Bescheides
12./13. Hier stehen die Gebühren für das Verfahren und die Rechtsbehelfsbelehrung (für Antragstellende).