Fragen & Antworten

Was bedeutet es, wenn im Anerkennungsbescheid der Fachkraft „Volle Gleichwertigkeit“ steht?

Das Ergebnis des Anerkennungsbescheids lautet: volle Gleichwertigkeit. Das bedeutet, dass - im Hinblick auf die wesentlichen Inhalte - eine Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit einem vergleichbaren deutschen Berufsabschluss (sog. Referenzberuf) festgestellt wurde. Der Anerkennungsbescheid bestätigt also, dass keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation bestehen.

Damit Sie Fachkräfte aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) in Deutschland beschäftigen können, benötigen diese einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation.