Fragen & Antworten

Welche Berufsabschlüsse können oder müssen durch die berufliche Anerkennung anerkannt werden?

Das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, kurz: BQFG) dient der besseren Einschätzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung der Fachkräfte zu ermöglichen. Es gilt sowohl für nicht-reglementierte als auch für bestimmte reglementierte Berufe. Bei einem reglementierten Beruf ist der Zugang zu diesem Beruf und die Berufsausübung nur dann erlaubt, wenn ein Nachweis bestimmter Qualifikationen erbracht ist.

Berufliche Anerkennung bei nicht-reglementierten Berufen 

Personen, die aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, die nicht zu Erwerbszwecken nach Deutschland zugewandert sind oder bereits lange hier leben und über einen entsprechenden gültigen Aufenthaltstitel verfügen, müssen sich für die Ausübung eines nicht-reglementierten Berufs in Deutschland nicht zwingend eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses bescheinigen lassen. Diese Personen können Sie in Ihrem Unternehmen auch ohne einen Anerkennungsbescheid beschäftigen. Dies gilt zum Beispiel für Facharbeiter*innen oder Gesell*innen, wenn die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Person zum Tätigkeitsprofil passen.

Berufliche Anerkennung bei reglementierten Berufen 

Bei den reglementierten Berufen hingegen ist ein anerkannter Abschluss Voraussetzung dafür, in dem Beruf arbeiten und die Berufsbezeichnung führen zu dürfen. Zu diesen Berufen zählen etwa Gesundheitsberufe (zum Beispiel Altenpfleger*in, Krankenschwester/Krankenpfleger, Pflegefachfrau/-fachmann, Ärztin/Arzt, Apotheker*in), Rechtsberufe, Berufe in der Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung, Berufe im öffentlichen Dienst, das Lehramt an staatlichen Schulen oder Erzieher*innen.

Die berufliche Anerkennung kann immer hilfreich sein

Die allermeisten der knapp 330 Ausbildungsberufe im dualen Berufsausbildungssystem zählen zu den nicht-reglementierten Berufen (zum Beispiel Industriekaufmann bzw. -kauffrau, Tischler*in, Elektroniker*in).

Doch auch in den Fällen, in denen die Anerkennung kein „Muss“ ist, kann sie trotzdem hilfreich sein. Der Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache hilft Arbeitgebern, die Fähigkeiten und Kenntnisse von Fachkräften mit ausländischen Abschlüssen besser einzuschätzen und z.B. die Qualitätsstandards des Unternehmens zu sichern. Ausländische Fachkräfte wiederum bringt ein anerkannter Abschluss in eine bessere Position in der Zusammenarbeit im Team und bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz.

Ob ein Beruf reglementiert ist oder nicht, erfahren Sie im „Anerkennungs-Finder“ auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.