Immer eine Ansprechperson haben – Das Betriebslotsenkonzept an der Handwerkskammer für München und Oberbayern

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von Unternehmen Berufsanerkennung
25.01.2021 5 Minuten Lesezeit

Andreas Anschütz ist der vierte Betriebslotse im Team und zuständig für die Handwerksbetriebe in der bayerischen Landeshauptstadt und Umgebung. Auch er lässt seine bisherige Tätigkeit Revue passieren und gewährt uns einen Blick über die Schulter. Dabei stellt er besonders die Vorteile des Betriebslotsenkonzepts für die Anerkennungs-Arbeit mit Handwerksunternehmen heraus und verdeutlicht, welchen Gewinn die Berufsanerkennung speziell für Betriebe hat.

Seit März 2019 begleite ich als Betriebslotse die Handwerksbetriebe in Oberbayern durch das Anerkennungsverfahren. Die Erkenntnisse der ersten Projektlaufzeit von „Unternehmen Berufsanerkennung“ haben uns gezeigt, dass der persönliche Kontakt, die Ansprache und direkte Präsenz den Prozess für die Betriebe erheblich erleichtern können.

Aktuell fokussieren wir uns darauf, geeignete Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln, wenn beispielsweise eine teilweise Anerkennung vorliegt. Hier berät das Team der Handwerkskammer sowohl Betriebe als auch Antragstellende, mit welchen Maßnahmen – Kursbesuche oder praktische Berufserfahrungen sammeln – die Defizite ausgeglichen und der Weg zur vollen Anerkennung geebnet werden kann. Außerdem wollen wir das Anerkennungsverfahren noch stärker in den Blick der Betriebe rücken, um die Möglichkeiten und den Nutzen einer Anerkennung zu verdeutlichen. So haben wir in den vergangenen eineinhalb Jahren Veröffentlichungen in der Deutschen Handwerks Zeitung und Sozialen Netzwerken wie Twitter platziert, aber auch an Veranstaltungen für Betriebe teilgenommen, die Bezug zum Thema Anerkennung hatten.

Berufsanerkennung bietet viele Vorteile

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt uns einerseits, dass Betriebe ein Anerkennungsverfahren aus verschiedenen Gründen initiieren. So z. B., wenn die betreffenden Personen aus einer Hilfsarbeitsstellung in einen Facharbeitsbereich wechseln sollen und hierfür eine anerkannte Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Es gibt aber auch andererseits Fälle, in denen das Anerkennungsverfahren eine „Anerkennung“ der Person, die oft bereits Jahre im Betrieb arbeitet, bringen soll. Denn eine Anerkennung und der damit mögliche Aufstieg im Betrieb sind für die Personen nicht nur eine Bestätigung ihrer bisherigen Leistungen. Dem Betrieb ermöglicht es, Mitarbeitende dauerhaft zu binden, was bei der derzeitigen Fachkräftenachfrage durchaus von Vorteil sein kann.

Gerade der Bedarf an Fachkräften führt seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 dazu, dass wir vermehrt Betriebe auch dazu beraten, wie ein Anerkennungsverfahren von noch im Ausland lebenden Personen funktionieren kann. Hierzu halten wir Kontakt zu den zuständigen Stellen, wie Ausländerbehörden oder anderen Kammern, um die Verfahren so reibungslos wie möglich zum Abschluss zu bringen.

Betriebe sind dankbar für engmaschige Betreuung durch Betriebslotsen

Unser momentaner Service hierzu beinhaltet beispielsweise eine Vorprüfung der Abschlüsse. Dabei schauen wir, ob ein Anerkennungsverfahren eröffnet werden kann und eine volle Gleichwertigkeit möglich ist, oder ob Defizite festgestellt werden. Anhand dieser Auskunft können Betriebe und künftige Mitarbeiter*innen entscheiden, ob ein Verfahren begonnen wird. Daneben informieren wir auch konkret über den Prozess der Anerkennung, Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aber auch zu Alternativen und weitere notwendige Schritte, die dann bei anderen Stellen eingeleitet werden müssen.
Insgesamt lässt sich nach gut eineinhalb Jahren feststellen, dass die von uns kontaktierten Betriebe dankbar für die Begleitung bei Verfahren sind, weil sie dadurch immer eine Ansprechperson haben.

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