Reform der Fachkräfteeinwanderung

Im Überblick: Alle zum 18.11.2023 in Kraft tretenden Änderungen

Top Modul Grafik
KFZ-Mechatroniker steht vor offener Motorhaube und repariert diese
von Unternehmen Berufsanerkennung
20.11.2023 3 Minuten Lesezeit

Die neuen Regelungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung treten sukzessiv ab November 2023 bis Juni 2024 in Kraft. Die ersten Neuerungen sind dem 18. November, gültig. Unabhängigkeit zwischen Ausbildung und Beschäftigung, Vereinfachungen bei Berufskraftfahrer*innen und der Blauen Karte EU - Was sich konkret ab jetzt schon verändert hat, stellen wir Ihnen hier vor:

 

Unabhängigkeit zwischen Ausbildung und Beschäftigung

Ab sofort haben Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) Anspruch auf die Erteilung einer Arbeitserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei voller Anerkennung der Berufsqualifikation wird die Beschränkung, nur in dem Beruf arbeiten zu dürfen, in welchem der Berufsabschluss gemacht wurde, für beide Personengruppen aufgehoben. Das heißt, eine voll anerkannte Fachkraft aus dem Ausland, die eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann, ist bei der Jobsuche nicht auf Beschäftigungen beschränkt, die in Verbindung mit dieser Ausbildung stehen. Diese Regelung gilt allerdings nur für nicht-reglementierte Beschäftigungen (z.B. in IHK- und Handwerksberufen). Für reglementierte Berufe (z.B. Gesundheits- oder Erziehungsberufe) gilt dies nicht.

 

Beschäftigung von Berufskraftfahrern

Weiterhin wird ab sofort die Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrenden aus Drittstaaten vereinfacht. In Zukunft wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorhanden sind. Zudem werden keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt und die Vorrangprüfung der BA wird gestrichen.

 

Blaue Karte EU für Akademiker*innen

Die bereits existierende Möglichkeit der „Blauen Karte EU“ wird fortgeführt und bei der „neuen Blaue Karte EU“ zusätzliche einige Erleichterungen vorgenommen. So wird ab sofort die Gehaltsgrenze abgesenkt, der Personenkreis, z. B. auf  Personen mit Abschlüssen, die einer Qualifikation auf EQR-Niveau 6 (z.B. Handwerksmeister) gleichwertig sind, erweitert. IT-Spezialist*innen können künftig eine Blaue Karte EU erhalten, auch wenn sie keinen Hochschulabschluss vorweisen, aber mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können. Ausführlichere Infos zu den Neuerungen bei der Blauen Karte EU finden Sie auf Make it in Germany https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz)