Anerkennungszuschuss und Qualifizierungsförderung werden verlängert

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von Unternehmen Berufsanerkennung
12.01.2023 3 Minuten Lesezeit

Gute Nachrichten: Die finanzielle Förderung des Bundes für Fachkräfte mit internationalen Berufsqualifikationen wurde verlängert. Bis zum 30. Juni 2023 können Anträge für die Übernahme der Kosten des Anerkennungsverfahrens sowie Anträge auf Qualifizierungsförderung bei der zentralen Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden. Außerdem sind in Zukunft auch Kosten, die im Rahmen einer Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen anfallen, förderfähig.

 

Wissenswert zur Beantragung des Anerkennungszuschusses:

- Einen Anerkennungszuschuss können Fachkräfte beantragen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Deutschland und ein begrenztes Einkommen (Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 26.000 Euro brutto, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen).

- Der Anerkennungszuschuss muss vor Beginn des Anerkennungsverfahrens beantragt werden.

- Es können Kosten von bis zu 600 € erstattet werden, die direkt mit dem Anerkennungsverfahren oder der Zeugnisbewertung zusammenhängen (z. B. Verfahrensgebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen).

 

Wissenswert zur Beantragung der Qualifizierungsförderung:

- Auch die Qualifizierungsförderung richtet sich an Personen mit geringem Einkommen.

- Fachkräfte sollten die Förderung frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung beantragen.

- Damit können Kosten von bis zu 3000 € erstattet werden, die im Rahmen einer Qualifizierung beim Anerkennungsverfahren anfallen (z. B. Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse für Eignungs-, Kenntnisprüfungen und Prüfgebühren).