Voll oder teilweise gleichwertig

Anerkennungsbescheid verstehen und interpretieren

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von Unternehmen Berufsanerkennung
09.03.2021 5 Minuten Lesezeit

Was ist der Anerkennungsbescheid?

Im Berufsanerkennungsverfahren wird untersucht, inwieweit ein ausländischer Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf übereinstimmt. Der Anerkennungsbescheid bescheinigt das Ergebnis dieser Prüfung.

Welches Ergebnis kann ein Anerkennungsbescheid haben?

Im besten Fall bescheinigt der Anerkennungsbescheid eine volle Gleichwertigkeit. Das bedeutet, die ausländische Qualifikation entspricht dem deutschen Referenzberuf.  Der Anerkennungsbescheid bestätigt also, dass keine Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation bestehen.

Neben einer vollen Gleichwertigkeit kann der Anerkennungsbescheid auch eine teilweise Gleichwertigkeit ausweisen. Dies bedeutet, dass in bestimmten Bereichen wesentliche Unterschiede zwischen der Berufsqualifikation der/des Anerkennungssuchenden und der deutschen Referenzqualifikation bestehen. Der Anerkennungsbescheid weist die Lücken detailliert aus, so dass diese gezielt im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung geschlossen werden können. Es können theoretische und/oder praktische Inhalte sein, die für eine volle Gleichwertigkeit nachgeholt werden müssen.

Hinweis

Bei einem Anerkennungsbescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit wenden Sie sich an die zuständige IHK oder HWK für die Planung der Anpassungsqualifizierung.

Wie sieht ein Anerkennungsbescheid aus? Zwei Beispiele

Der folgende IHK-Beispielbescheid stammt von einer Fachkraft, die in Ägypten eine Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert hat und bereits über erste einschlägige Berufserfahrung verfügt. Die IHK FOSA (zuständige Stelle) bescheinigte der Fachkraft die volle Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf. 

Der Beispielbescheid aus dem Handwerk stammt von einer Fachkraft, die in Polen eine Ausbildung zum Maler/Tapezierer absolviert hat und bereits über mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Da mit den eingereichten Unterlagen nicht die volle Gleichwertigkeit des Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden konnte, wurde zunächst eine teilweise Gleichwertigkeit beschieden. Im Rahmen eines Fachgesprächs mit einem Sachverständigen konnte die Fachkraft anschließend die volle Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit dem deutschen Ausbildungsberuf unter Beweis stellen.

 

Wie ist ein Anerkennungsbescheid aufgebaut?

Auf der ersten Seite des Anerkennungsbescheids finden Sie die Kontaktdaten, den deutschen Referenzberuf und das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung (IHK: 1, 2 und 3 | HWK: 1, 2 und 3).

Auf der nächsten Seite wird der Sachverhalt erläutert. Hier werden die Inhalte, Form und Dauer der ausländischen Ausbildung aufgeführt, sowie Angaben zu einschlägiger Berufserfahrung und ggf. weiteren Befähigungsnachweisen gemacht (IHK: 4, 5 und 6 | HWK: 4, 5, 6 und 7).

Im darauffolgenden Abschnitt erfolgt die Darstellung der Gleichwertigkeitsprüfung. Liegen wesentliche Unterschiede vor, werden sie an dieser Stelle aufgeführt. Konnten wesentliche Unterschiede durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden, wird dies hier benannt (IHK: 7 | HWK: 8, 9 und 10). Danach wird nochmals das Ergebnis des Bescheids aufgeführt (IHK: 8 | HWK:11). Es folgen weitere Angaben zu Gebühren und die Rechtsbehelfsbelehrung (HWK: 12 und 13)

Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem oder dem Anerkennungsbescheid Ihrer Fachkraft haben, wenden Sie sich am besten an Ihre zuständige Kammer. Sollten Sie allgemeine Fragen zum Thema Berufsanerkennung oder Fachkräfteeinwanderungsgesetzt haben, schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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