Fragen & Antworten
Wer ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zuständig?
Die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung in nicht-reglementierten Berufen obliegt den Kammern. Je nach Kammerbereich ist sie jedoch unterschiedlich organisiert. So wird sie im Industrie- und Handelskammerbereich (IHK) größtenteils zentral bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg durchgeführt. Im Handwerk ist die Anerkennung dagegen dezentral organisiert, das heißt, jede Handwerkskammer (HWK) in Deutschland nimmt Anerkennungsanträge entgegen und entscheidet auch darüber. Bei den reglementierten Berufen, für die der Berufszugang staatlich geregelt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer.
Die Kammer in Ihrer Region ist Ansprechpartnerin für Anerkennungssuchende wie auch für Unternehmen. Die Mitarbeiter*innen in den Kammern informieren über Ablauf, Dauer und Kosten der Gleichwertigkeitsprüfung sowie über Fördermöglichkeiten. Außerdem helfen sie, den passenden deutschen Referenzberuf zu finden, zu dem die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses geprüft werden soll. Auch unterstützen sie bei der Zusammenstellung der für das Verfahren einzureichenden Unterlagen und Nachweise.
Wer zur Anerkennung berät und welche Stelle in Ihrem Fall für die berufliche Anerkennung zuständig ist, erfahren Sie im „Anerkennungs-Finder“ auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.