Tipps für einen erfolgreichen Anerkennungsantrag

10 Jahre Berufsanerkennung

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Portraitfoto von Ute Lachmayer
von Unternehmen Berufsanerkennung
01.04.2022

Heute wird das Anerkennungsgesetz 10 Jahre alt. Im Rahmen dieses Jubiläums möchten wir einen Blick auf die Anerkennungsberatung werfen.

Wir von „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) haben mit Ute Lachmayer, Referentin International, Welcome Center an der IHK für Rheinhessen und zuständige Anerkennungsberaterin, darüber gesprochen, welche Erfahrungen sie bei der Beratung von internationalen Fachkräften gemacht hat und was ihre Tipps für einen erfolgreichen Anerkennungsantrag sind.

 

Frau Lachmayer, erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Anerkennungsfall? Wie lief dieser ab?

Ute Lachmayer: Daran erinnere ich mich noch sehr gut. Das Gesetz BQFG, das die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse regelt, trat am 1. April 2012 in Kraft. Das war ein Sonntag. Als ich dann am Montagmorgen mein E-Mail-Postfach öffnete, erwartete mich bereits die erste Anfrage: Ein Erdöltechniker aus Russland hatte direkt am Sonntag geschrieben, wie sein Berufsabschluss in Deutschland anerkannt werden kann.

Bei der Frage, wer für diesen Berufsabschluss in Deutschland überhaupt zuständig ist, habe ich dann sehr schnell festgestellt, dass ich mich bei der Beratung nicht von Begriffen oder auch deutschen Übersetzungen von Berufsabschlüssen verwirren lassen darf. Entscheidend ist das Berufsbild, das ich mir im Gespräch mit dem Ratsuchenden über seine Ausbildung machen kann.

Darüber konnte ich schließlich den Referenzberuf „Bergbautechnologe der Fachrichtung Tiefbohrtechnik“ zuordnen. Interessant wurde es für mich bei den Nachweisen über Berufserfahrung. Denn ich habe zum ersten Mal Arbeitsbücher gesehen, in denen jede Arbeitsstelle mit Funktionsbezeichnung und Aufgaben dokumentiert wird. Als ich im Spätsommer 2012 dann die Nachricht bekam, dass dem Berufsabschluss des Herrn die volle Gleichwertigkeit zugesprochen wurde, habe ich habe mich sehr gefreut.

 

Was hat sich seit Ihrem ersten Anerkennungsfall vor fast 10 Jahren geändert?

Ute Lachmayer: Das Thema ist bekannter geworden – bei Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen ebenso wie bei den Unternehmen. Ich erinnere mich an erste Telefonate mit Betrieben, die noch keine Gleichwertigkeitsbescheide kannten und damals nicht wussten, wie sie diese einordnen sollten.

Mittlerweile hat man längst erkannt, dass mit dem Zertifikat eine Einschätzung der Fähigkeiten und Kompetenzen möglich ist, die mit dem ausländischen Berufsabschluss erworben wurden.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bedeutung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zugenommen. Das Thema ist dadurch noch einmal mehr in den Fokus gerückt. Das Zertifikat über die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses zählt heute zu den Standard-Dokumenten bei Bewerbungsunterlagen.

 

Im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es auch immer mehr Fachkräfte, deren Berufsqualifikation als teilweise gleichwertig anerkannt wird. Wie unterstützen Sie diese Fachkräfte?

Ute Lachmayer: Die Industrie- und Handelskammern unterstützen dabei, einen Qualifizierungsplan zu entwickeln. Dieser gibt Orientierung, wie die festgestellten Unterschiede ausgeglichen werden können. Wir beraten die Antragstellenden und auch die Unternehmen, welche Wege sie gehen können und welche Inhalte die Anpassungsqualifizierung haben sollte. 

Darüber hinaus ist die IHK für Rheinhessen Mitglied im Pilotprojekt UBAconnect: Mitmachen kann jedes Unternehmen, das bereit ist, Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung einzustellen und unter Umständen auch selbst Teile der Nachqualifizierung zu übernehmen.

 

Welche 3 Tipps haben Sie für einen erfolgreichen Anerkennungsantrag?

Ute Lachmayer: Ich würde allen empfehlen, eine Beratung zu nutzen. Im Gespräch kann vieles vorab geklärt werden – und man kann gemeinsam herausfinden, ob möglicherweise weitere Punkte im Lebenslauf gibt, die beim Antrag berücksichtigt werden können. So stelle ich immer wieder fest, dass mancher Ratsuchende meine Frage nach der Teilnahme an Seminaren oder Kursen erst mal verneint, sich im Gespräch dann aber doch noch an relevante Weiterbildungen erinnert.

Mein zweiter Tipp: auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten. Hierzu zählen vor allem Nachweise über Praxiserfahrungen sowie die Dokumentation der Ausbildungsinhalte – der Ausbildungsrahmenplan oder auch Curriculum genannt. Beides ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung und ein möglichst gutes Ergebnis.

Ebenfalls ein guter Tipp: Die Industrie- und Handelskammern bieten einen Vorab-Check des ausgefüllten Antragsformulars sowie der Unterlagen an. Dabei können wir auf eventuell fehlende Angaben im Antrag aufmerksam machen.

 

Vielen Dank für das Interview und Ihre spannenden Einblicke, Frau Lachmayer.