Fragen & Antworten

Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

Wenn alles nach Plan läuft, ist das Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der kompletten Antragsunterlagen abgeschlossen. Diese Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. In besonders komplexen Fällen kann sie einmalig verlängert werden. Manchmal ist die Dauer des Verfahrens auch dann länger, wenn die zuständige Stelle noch weitergehende Informationen über Inhalt und Dauer der ausländischen Berufsbildung anfordern muss. Auch wenn eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden muss, weil z.B. Zeugnisse nicht mehr oder nicht vollständig vorliegen, kann sich das Verfahren verzögern.

Im sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren im Kontext des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gelten verkürzte Fristen für die Dauer des Anerkennungsverfahrens.

Abhängig vom Ergebnis des Anerkennungsbescheids und dem Herkunftsland Ihrer Fachkraft kann es sein, dass Ihre Fachkraft für die Arbeitsaufnahme eine volle Gleichwertigkeit benötigt und daher noch eine Anpassungsqualifizierung absolvieren muss.

B wie beschleunigtes Verfahren | Das UBA-ABC