Fragen & Antworten

Wo und wie kann meine ausländische Fachkraft ihre Sprachkenntnisse erweitern/erwerben?

Grundsätzlich können ausländische Fachkräfte sowohl im Betrieb als auch außerhalb des Betriebes ihre Deutsch-Sprachkenntnisse trainieren. Sie können einen Fokus auf allgemeine Deutschkenntnisse oder Deutsch im Berufskontext setzen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Deutschkenntnisse Ihrer Mitarbeitenden im Betrieb zu trainieren.

Sprachkurse im Unternehmen:

Sollten Sie viele Fachkräfte in Ihrem Unternehmen haben, die ihre Sprachkenntnisse – vor allem berufsspezifisch - verbessern möchten, kann es sich lohnen, eine Lehrkraft direkt in das Unternehmen zu holen. Das hat den Vorteil, dass der Unterricht konkret auf den Berufsalltag und die spezielle Situation und Fachsprache in dem entsprechenden Bereich angepasst werden kann. Beratung und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung innerbetrieblicher Weiterbildungsangebote für „Deutsch als Zweitsprache am Arbeitsplatz“ bietet die IQ-Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch. Das BAMF kann auch Sprachkurse fördern, die angepasst sind an die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Region. Für einen Kurs benötigen Sie rund 7 Teilnehmende. Oft bietet sich daher eine Kooperation mit anderen engagierten Unternehmen an. Um die Möglichkeiten eines Sprachkurses abzustecken, sprechen Sie direkt das BAMF an. Wenn Sie bereits mit zugelassenen Kursträgern in Ihrer Region Erfahrung haben, können Sie diese ebenfalls direkt ansprechen, sodass der Kontakt zum BAMF über den Kursträger hergestellt wird.

 

Patenschaftsmodelle oder Mentoring

 

Intensivschulung vor Prüfungen

Manchmal sind jedoch technische Begriffe im Kontext des Arbeitsalltags gar nicht die Herausforderung. Vielmehr liegen die Sprachprobleme bei der Benennung von Vorschriften und Regeln, die auch für deutsche Muttersprachler*innen manchmal schwierig zu merken sind. Hier können spezielle Schulungen zu gezielten Inhalten und Begriffen innerhalb des Betriebs helfen, in denen die Mitarbeitenden auf ihre Prüfung vorbereitet werden

 

Gemischte Teams und positives Lernumfeld

Je mehr Möglichkeiten sich für Ihre Fachkraft bieten, im Berufsalltag Deutsch zu sprechen, desto schneller zeigen sich erste Fortschritte. Unterstützend wirkt hier eine fehlerfreundliche Atmosphäre und gemischte Teams aus Personen mit Deutsch als Erstsprache und Deutschlernenden.

 

Die Möglichkeiten, Deutschkenntnisse außerhalb des Betriebes zu erwerben bzw. zu erweitern, sind vielfältig. Online finden sich viele kostenlose Angebote, wie zum Beispiel die der Deutschen Welle. Sprachkurse für Deutsch bieten diverse Bildungsträger, zum Beispiel die Deutschen Volkshochschulen oder die Goethe Institute, an. Über den Kursnet-Finder der Bundesagentur für Arbeit können Ihre Mitarbeiter*innen Angebote in ihrer Nähe finden. Zudem können Sprachkenntnisse in einem sogenannten Integrationskurs und/oder einem Berufssprachkurs ausgebaut werden – beides einheitlich geregelte Programme des Bundes.

D wie Deutsch im Betriebsalltag | Das UBA-ABC

Folgende Optionen zum Sprachkenntniserwerb außerhalb des Betriebes gibt es:

Deutschkurse allgemein

Die Deutschkurse, die sich über das Kursnet der Bundesagentur für Arbeit finden lassen, haben in der Regel einen Berufsbezug und werden auf unterschiedlichen Niveaustufen angeboten. Sie finden in Voll- oder Teilzeit statt und werden u.a. auch als Online-Format angeboten. 

Integrationskurse

Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationskurse richten sich an alle Zuwanderer*innen, die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Die Integrationskurse vermitteln Deutschkenntnisse für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens und der Arbeitswelt.

Berufssprachkurse

Die Sprachkurse sind für Zugewanderte, EU-Bürger*innen und Deutsche mit Migrationshintergrund. Eine Teilnahme ist grundsätzlich möglich, wenn Ihre Fachkraft entweder den Integrationskurs abgeschlossen oder das Sprachniveau B1 erreicht hat. Personen, die sich in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen. Für Arbeitssuchende Personen / Leistungsbezieher*innen, trifft die Entscheidung über eine Teilnahme die Bundesagentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter. Ziel des Kurses ist es, sich auf die sprachlichen Anforderungen im deutschen Berufsalltag vorzubereiten.

Hinweis: Neben den Erwartungen, die Ihr Betrieb an die Sprachkenntnisse der Mitarbeiter*innen stellt, sind teils auch rechtliche Anforderungen zu beachten: Für die Erteilung eines Einreise-Visums für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten werden, bei einer teilweisen Gleichwertigkeit sogenannte „ausreichende Sprachkenntnisse“ vorausgesetzt. Das entspricht in der Regel mindestens dem Niveau A2 oder B1 des Allgemeinen Europäischen Referenzrahmens. Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung basieren (z.B. Goethe-Institut e.V., telc GmbH).