Fragen & Antworten

Über welche Sprachkenntnisse muss ein*e Bewerber*in verfügen?

Eine erfolgreiche Berufsausübung hängt in den meisten Fällen entscheidend davon ab, ob die Fachkraft – unabhängig von der beruflichen Qualifikation – über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Zuerst sollten Sie aus Unternehmenssicht definieren, über welche Sprachkenntnisse geeignete Bewerber/innen verfügen müssen. Zum einen um die Arbeiten ausführen zu können, die zu ihrem Stellenprofil gehören. Zum anderen um sich in Ihrem Unternehmen und in der Belegschaft zurechtzufinden. Neben den Anforderungen, die Sie selbst an Sprachkenntnisse stellen, gibt es aber teils auch rechtliche Anforderungen, die es zu beachten gilt.

Für Personen aus Staaten innerhalb der EU gibt es keine rechtlichen Anforderungen an bestimmte Sprachkenntnisse.

Für Personen aus Drittstaaten (d.h. Staaten, die nicht Teil der Europäischen Union oder der EFTA-Staaten sind) gilt:

Für das Berufsanerkennungsverfahren bzw. die Einreise mit einer vollen Gleichwertigkeit:

  • Hier müssen in der Regel keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Für die Erteilung eines Einreise-Visums für Qualifizierungsmaßnahmen (Anpassungsqualifizierung), eine Ausbildung oder zur Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz

  • Hier sind deutsche Sprachkenntnisse erforderlich, wobei sich das Niveau je nach Aufenthaltszweck unterscheiden kann. In der Regel handelt es sich hierbei mindestens um das Niveau A2 oder B1 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
  • Es wird empfohlen, sich im Einzelfall vorher bei der jeweiligen Auslandsvertretung zu informieren, bei der das Visum zur Einreise beantragt werden muss.
  • Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer zertifizierten, standardisierten Sprachprüfung basieren (z.B. Goethe-Institut e.V., telc GmbH). Zertifikate lokaler Sprachschulen werden nicht anerkannt.

Für bestimmte reglementierte Berufe (z.B. Pflege- oder Gesundheitsberufe) sind bestimmte Sprachniveaus Voraussetzung für die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis. Für einzelne reglementierte Berufe ergeben sich die Anforderungen an das für die Berufsausübung erforderliche Sprachniveau aus den Richtlinien der Gesundheitsministerkonferenz (z.B. für Ärzte, Pflegefachmann/ -fachfrau etc.).