Fragen & Antworten
Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und welche Möglichkeiten bietet es?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz soll es Unternehmen erleichtern, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Zentrale Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt sind ein anerkannter Abschluss der Fachkraft und das Angebot eines Arbeitsplatzes durch ein Unternehmen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz zusammengefasst.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bietet ausländischen Fachkräften und deutschen Unternehmen neue Möglichkeiten:
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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht es allen Fachkräften mit einer staatlich anerkannten Berufsqualifikation, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, nach Deutschland einzureisen und hier zu arbeiten. Voraussetzung für ein Einreisevisum ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen.
- Der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt wird für ausländische Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsqualifikation erleichtert: Sie können …
- bei einer vollen Gleichwertigkeit für sechs Monate nach Deutschland kommen, um sich hier vor Ort für einen Arbeitsplatz zu bewerben.
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sich bei einer teilweisen Gleichwertigkeit aus dem Ausland bewerben und nach Deutschland kommen, um im Rahmen einer Beschäftigung in einem Unternehmen hier die noch fehlenden (praktischen oder theoretischen) Qualifikationen zu erwerben.
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Für ausländische Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsqualifikation und einem Arbeitsplatzangebot entfällt die sogenannte Vorrangprüfung. Diese bisher in vielen Fällen erforderliche Abfrage, ob eine offene Stelle mit einer geeigneten Fachkraft aus Deutschland oder der Europäischen Union besetzt werden kann, wird mit dem FEG bundesweit ausgesetzt. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen und die Bezahlung eines ortsüblichen Gehalts durch die Bundesagentur für Arbeit bleibt weiter bestehen.
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Bei Fachkräften mit beruflicher Bildung entfällt insgesamt die Begrenzung auf sogenannte Mangelberufe. Zum Arbeiten nach Deutschland kommen konnten bislang nur Fachkräfte in bestimmten Berufen, in denen ein Mangel bestand und die auf der sogenannten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit genannt waren. Mit dem FEG sollen nunmehr grundsätzlich alle Fachkräfte in ihren jeweiligen Berufen in Deutschland arbeiten dürfen, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
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Unternehmen können im Rahmen des FEG das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beantragen – gegen eine zusätzliche Gebühr von 411 Euro wird das Anerkennungsverfahren in verkürzter Zeit durchgeführt und der ausländischen Fachkraft schneller das Visum erteilt.
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Sonderfall IT-Spezialist*innen: Erwerbsmigrierende mit IT-Hintergrund, die über mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre verfügen, brauchen kein Anerkennungsverfahren für ein Visum zu durchlaufen. Sie müssen zudem aber ein Mindestgehalt bei ihrem künftigen Arbeitgeber in Deutschland nachweisen.
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Sonderfall Berufskraftfahrer*innen: Für Berufskraftfahrer*innen besteht die Möglichkeit der Einreise ohne Berufsanerkennung, allerdings gilt nach wie vor die Vorrangprüfung. Voraussetzung ist die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sowie Grundqualifikation für die jeweiligen Kraftfahrzeuge. Wenn diese nicht vorliegen, ist die Einreise zur Qualifizierung möglich.