Anerkennungspartnerschaft - Die Rolle des Arbeitgebers

von Unternehmen Berufsanerkennung
2 Minuten Lesezeit · 22.10.2025
Seit März 2024 ist es für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) möglich, über eine Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einzureisen und das Berufsanerkennungsverfahren erst hier anzustoßen, statt – wie bislang – bereits aus dem Ausland heraus.
Um diesen Weg der Fachkräfteeinwanderung gehen zu können, trifft die Person eine Vereinbarung mit ihrer/m Arbeitgeber*in und verpflichtet sich damit, die Anerkennung direkt nach der Einreise zu beantragen. Die angehende Fachkraft kann einreisen und sofort eine nicht-reglementierte qualifizierte Beschäftigung antreten. Der*die Arbeitgeber*in unterstützt die angehende Fachkraft bei der Anerkennung und muss auch Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, falls diese für die volle Gleichwertigkeit notwendig sind.
Um die Rolle des Arbeitgebers zu verdeutlichen, haben wir eine kurze Checkliste erstellt, die Ihnen einen Überblick über Ihre To-Do's ermöglicht. Die Checkliste ist für Netzwerkmitglieder im UBA-Netzwerk zugänglich und steht dort zum Download bereit. Sie bildet den Auftakt einer neuen Reihe im UBA-Netzwerk.
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Neben der Checkliste können Sie dort außerdem unseren Info-Flyer zur Anerkennungspartnerschaft herunterladen, der Schritt für Schritt erklärt, wie genau der Weg über eine Anerkennungspartnerschaft aussieht und was internationale Fachkraft und Arbeitgeber*in beachten sollten.
Sie wollen mehr über die Anerkennungspartnerschaft erfahren?
Weitere Informationen haben wir für Sie
- in unserem Beitrag zur Veröffentlichung unseres Info-Flyers 2024: Neuer Info-Flyer zur Anerkennungspartnerschaft | Unternehmen Berufsanerkennung
- und neu auch in unserem Themenbereich unter: Wie funktioniert eine Anerkennungspartnerschaft? | Unternehmen Berufsanerkennung