Neuer Info-Flyer

Anerkennungspartnerschaft - Schritt für Schritt erklärt

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von Unternehmen Berufsanerkennung
04.07.2024 2 Minuten Lesezeit

Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten können seit März 2024 über den Weg der Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen – und zwar ohne vorher den Weg der Berufsanerkennung gegangen zu sein.

Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es, das Berufsanerkennungsverfahren erst nach der Einreise nach Deutschland, statt – wie bislang – bereits aus dem Ausland heraus, zu beantragen. 
Wie genau der Weg über eine Anerkennungspartnerschaft aussieht und was internationale Fachkraft und Arbeitgeber*in beachten sollten, stellt unser neuer Info-Flyer anschaulich dar. Mit der Step-by-step Anleitung wollen wir Unternehmen dabei unterstützen, fit für diesen neuen Weg der Fachkräfteeinwanderung zu werden und die Möglichkeiten künftig bestmöglich nutzen zu können.

Die Anerkennungspartnerschaft ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen internationaler Fachkraft und Unternehmen. Das Ziel des Aufenthalts ist, das Anerkennungsverfahren in Deutschland parallel zur Beschäftigung durchzuführen und nach maximal 3 Jahren mit der vollen Anerkennung abzuschließen. Die Fachkraft verpflichtet sich das Anerkennungsverfahren spätestens nach der Einreise unverzüglich einzuleiten und bis zur vollen Anerkennung zu führen. Der*die Arbeitgeber*in verpflichtet sich gegenüber der Fachkraft, im Falle der Feststellung wesentlicher Qualifikationsunterschiede im Anerkennungsverfahren den Ausgleich durch eine Anpassungsqualifizierung zu ermöglichen.

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die internationale Fachkraft hat eine mindestens zweijährige, staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, Deutschkenntnisse mind. auf Sprachniveau A2 und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für höchstens ein Jahr ausgestellt und kann bei Bedarf um jeweils ein Jahr bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlängert werden.

Durch die Anerkennungspartnerschaft kann eine internationale Fachkraft schneller nach Deutschland einreisen und direkten Kontakt mit der zuständigen Anerkennungsstelle aufnehmen sowie regionale Unterstützungsangebote nutzen.