Ausfüllhilfe zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und zum Zusatzblatt A

Beschäftigung von internationalen Fachkräften für eine Anpassungsqualifizierung
Titelblatt der Ausfüllhilfe

von Unternehmen Berufsanerkennung

1 Minuten Lesezeit · 12.06.2026

Möchten Sie als Arbeitgeber eine Fachkraft aus einem Drittstaat beschäftigen, müssen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen. Damit bestätigen Sie als arbeitgebendes Unternehmen, dass einer ausländischen Fachkraft ein konkreter Arbeitsplatz gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG angeboten und die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt werden kann.

Um Ihnen das Ausfüllen des Formulars der Bundesagentur für Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Ausfüllhilfe erstellt. Diese behandelt den Fall der Beschäftigung im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung, bei der Sie eine internationale Fachkraft mit teilweiser Anerkennung beschäftigen, damit diese ihre Unterschiede zur deutschen Ausbildung ausgleichen kann.

Zudem muss bei einer Anpassungsqualifizierung oder bei einer Anerkennungspartnerschaft auch immer das Zusatzblatt A ausgefüllt werden. Auch für dieses Formular finden Sie jetzt in unserem Netzwerk eine Ausfüllhilfe unter “Leitfäden & Checklisten”.

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