Wie kann ich die Echtheit von Sprachzertifikaten überprüfen?

Personalsuche im Ausland

Um ein Sprachzertifikat einer Fachkraft zu überprüfen, ist zunächst wichtig, dass die Sprachzertifikate durch Anbieter ausgestellt wurden, die im Visumverfahren akzeptiert werden. Anerkannt werden lediglich Sprachzertifikate, bei denen die Sprachprüfungen auf den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.

Zu den vom Auswärtigen Amt anerkannten Anbietern von Deutsch-Sprachkursen und -Prüfungen gehören u.a.

  • das Goethe-Institut e.V.
  • telc GmbH
  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)

In der Regel wird der/die Bewerber*in ein Sprachzertifikat von einem dieser drei Anbieter vorlegen. Eine Übersicht aller weiteren offiziell anerkannten Anbieter von Deutsch-Sprachzertifikaten finden Sie hier.

 

Prüfung auf Echtheit des Sprachzertifikats:

Um ein Sprachzertifikat einer Fachkraft, die sich bei Ihrem Unternehmen beworben hat, auf Echtheit zu überprüfen, gibt es je nach Anbieter eigene Überprüfungstools.

Durch das Goethe-Institut ausgestellte Sprachzertifikate können mit Angabe des Geburtsdatums, Ausstellungsdatums des Zertifikats und der Zeugnisnummer hier überprüft werden.

Sprachzertifikate, die durch telc ausgestellt wurden, können Sie ebenfalls hier überprüfen.

Auch ausgestellte Sprachzertifikate des ÖSD können überprüft werden. Dafür benötigen Sie die App „Cert Checker App“ des ÖSD. Diese können Sie im App Store und Google Play Store herunterladen. Mit dieser App können jedoch nur Zertifikate, die nach dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, auf Echtheit überprüft werden.

 

Qualität der Sprachniveaus:

Sie sind unsicher, was die einzelnen Sprachniveaus bedeuten und wie Sie diese einschätzen können? 

Das A1- und A2-Sprachniveau umfasst die elementare Sprachverwendung, Niveau B1 und B2 die selbstständige Sprachverwendung und C1 bis C2 gilt als kompetente Sprachverwendung. Welche Fähigkeiten konkret in den einzelnen Niveaus erworben werden und für welche Situationen das Sprachniveau ausreicht, können Sie dem Artikel des Goethe-Instituts entnehmen.

Ratsam ist zudem, dass Sie sich selbst einen Eindruck über die Sprachqualifikation der Fachkraft verschaffen, indem Sie ein gemeinsames Gespräch vereinbaren. Dadurch können Sie überprüfen, ob Ihre eigenen Anforderungen an die Sprachkenntnisse erfüllt werden und Sie sich mit der Fachkraft entsprechend Ihrer Vorstellungen verständigen können.

Weitere hilfreiche Empfehlungen zur Überprüfung von Sprachzertifikaten können Sie in der neuen gemeinsamen Checkliste der Projekte „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ (NUiF) und „Hand in Hand for International Talents“ mit dem Goethe-Institut nachlesen!

Gültigkeit der Sprachzertifikate:

Sprachzertifikate der oben genannten Institute haben an sich keine begrenzte Gültigkeit oder ein Ablaufdatum. Allerdings ist das Ausstellungsdatum für offizielle Zwecke, wie das Visumverfahren, relevant. Ausländerbehörden oder Botschaften akzeptieren in der Regel nur Sprachzertifikate, die nicht älter als 12 Monate sind. Einzelne Module, wie etwa „Schreiben“ oder „Sprechen“, können bei Nicht-Bestehen wiederholt werden. Hier gilt dann das Datum des ältesten bestandenen Moduls.

Wichtig: Einzelne Module sind als Zertifikat nicht ausreichend, es müssen alle Module erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Weitere Tipps:

Die Sprachkenntnisse der Fachkräfte werden sich nach ihrer Ankunft erfahrungsgemäß sowohl im beruflichen Umfeld als auch im Alltag kontinuierlich weiterentwickeln. Die Berufssprachkurse des BAMF können dabei unterstützen, dass Sprachfähigkeiten nicht nur für das Ankommen im Allgemeinen, sondern auch für den beruflichen Alltag vertieft werden. Diese Kurse richten sich unter anderem an Personen, die sich aktuell im Anerkennungsverfahren befinden.

In einem unserer Artikel finden Sie u.a. weitere Informationen zu den Berufssprachkursen und dazu, wie Sie Ihre internationalen Mitarbeitenden beim Spracherwerb unterstützen können.