Fragen & Antworten

Welche Dokumente brauche ich für die berufliche Anerkennung?

Für die Gleichwertigkeitsprüfung im Anerkennungsverfahren benötigt die zuständige Stelle vom Antragstellenden einige Unterlagen. Dazu gehören ein Antragsformular sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. 

 

Das Antragsformular für die berufliche Anerkennung:

Bei den meisten Stellen, die für die Anerkennung zuständig sind, erhalten Sie ein spezielles Formular, das Sie ausfüllen, unterschreiben und an die zuständige Stelle schicken müssen. Zum Teil ist die auch per Mail oder über ein Onlineformular möglich. Informieren Sie sich hier bei Ihrer zuständigen Stelle.

Dieses Formular hat je nach der zuständigen Stelle unterschiedliche Namen. Es kann z. B. „Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit“ heißen. Das Formular erhalten Sie nach einem Beratungstermin bei der zuständigen Stelle vor Ort oder auf Anfrage per E-Mail. Oft können Sie die Formulare auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen herunterladen. Beispielsweise auf der Website der IHK FOSA, die auch in englischer Sprache verfügbar ist.

Weitere einzureichende Unterlagen für den Antrag auf Anerkennung:

  • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (Inhalt und Dauer der Tätigkeit) in deutscher Sprache (Lebenslauf)

  • (Beglaubigte) Farbkopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)

  • (Beglaubigte) Farbkopie des im Ausland erworbenen Berufs- bzw. Ausbildungsnachweises inklusive Fächerliste mit deutscher Übersetzung (durch öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen; siehe auch Dolmetscher‐ und Übersetzerdatenbank: www.justiz‐dolmetscher.de)

  • Soweit erforderlich: Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit deutscher Übersetzung, z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher

  • Soweit erforderlich: Nachweise über sonstige Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung

  • Soweit erforderlich: Farbkopie mit den Inhalten der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan)

  • Erklärung der Erwerbsabsicht sowie Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde (= in der Regel Teil des Antragsformulars)

Weitere Informationen über Inhalt und Praxisanteil der ausländischen Berufsausbildung (z.B. Fächerlisten, Lehrpläne) können für das Verfahren ebenfalls erforderlich werden. Das BQ-Portal bietet Informationen zu mehreren Tausend ausländischen Berufsqualifikationen und wird kontinuierlich ausgebaut.

 

Tipp: Es sollten keine Originalunterlagen, sondern nur beglaubigte Kopien an die zuständigen Anerkennungsstellen gesendet werden.

Für IHK-Berufe ist die zuständige Stelle in der Regel die IHK FOSA.Anträge für Handwerksberufe sind die jeweiligen Handwerkskammern. Eine Übersicht zu Beratungsstellen finden Sie im Anerkennungsfinder.