Neuer UBA-Film
Best-Practice aus dem SHK-Handwerk: zwei Fachkräfte aus dem Kosovo für Wagemann & Zabeli
Der Betrieb "Wagemann und Zabeli Sanitär u. Heizungstechnik" aus Erkrath bei Düsseldorf hat zwei internationale Fachkräfte eingestellt. Burim Delijaj und Latif Zabelaj hatten einen erfolgreichen Start im Betrieb von Sulja Zabeli und Tobias Wagemann. Herr Zabelaj, ein Neffe von Herrn Zabeli, hat im April 2024 die volle Gleichwertigkeit seiner kosovarischen Ausbildung erhalten. Zuvor hatte bereits Herr Delijaj eine Anpassungsqualifizierung im Betrieb durchlaufen. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsanerkennung und der Anpassungsqualifizierung sind sie nun Teil des Teams.
Erfahren Sie mehr über die Anerkennungsstory in unserem neuen Best-Practice-Film:
„Wir haben mit zwei Monteuren richtig Erfolg gehabt“: Auf der Suche nach Fachkräften ist der Betrieb Wagemann & Zabeli im Ausland fündig geworden. Der Fachkräftemangel im SHK-Handwerk führte zu dem Entschluss, neue Wege bei der Fachkräftegewinnung zu gehen. Nach einem Berufsanerkennungsverfahren und folgender Anpassungsqualifizierung gehören nun zwei Fachkräfte aus dem Kosovo zum Team.
Herr Zabelaj hat im Kosovo eine Ausbildung im Bereich Sanitär- Heizung- und Klimatechnik gemacht und ist so dem Vorbild seines Onkels gefolgt. Mit einer Teilanerkennung seines Abschlusses ist er nach Deutschland gekommen. In der Anpassungsqualifizierung haben die beiden Fachkräfte die Unterschiede zwischen ihrem kosovarischen Abschluss und der deutschen Qualifikation ausgeglichen. Mit Abschluss dieser Maßnahme haben sie die volle Anerkennung erhalten.
Auf dem Weg zur vollen Berufsanerkennung haben die beiden Kollegen große Unterstützung durch den Betrieb erfahren. Von der Ankunft im Betrieb über gemeinsame Behördengänge bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten mit Kolleg*innen, beim Fußballspielen oder beim gemeinsamen Essen im Café – die neuen Kollegen konnten sich auf die Unterstützung verlassen. Herrn Zabeli ist die Atmosphäre im Team wichtig: „Das sind letztendlich Menschen, die ihre Familien, ihre Gewohnheiten und ihre Heimat zurücklassen und sie müssen sich in erster Linie wohlfühlen.“
Im Berufsanerkennungsverfahren wurde der Betrieb von der Anerkennungsberatung der Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt. Die BQFG-Beraterin Mariangela Pierri beriet die beiden Geschäftsführer zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens und erstellte den Qualifizierungsplan für die Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen für Herrn Delijaj und Herrn Zabelaj. „Die Zusammenarbeit mit Wagemann & Zabeli war von Anfang an sehr gut. Die Anpassungsqualifizierung ist für die Handwerksbetriebe sehr wichtig, um die fachliche Eignung der Fachkräfte auf den Standard unserer hiesigen Fachkräfte zu bringen.“
Herr Zabeli und Herr Wagemann freuen sich über die nun voll anerkannten Fachkräfte, die jetzt im Betrieb langfristig beschäftigt werden können: „Auch anderen Betrieben können wir nur nahelegen, diesen Weg zu gehen“.
Seit 2020 können auch im Handwerk internationale Fachkräfte nach Deutschland einreisen und dort arbeiten, 2023 wurden weitere Erleichterungen in der Fachkräfteeinwanderung auf den Weg gebracht – mehr Informationen finden Sie unten.
Neuerungen in der Fachkräfteeinwanderung seit 2023
Das sind die Neuerungen: Seit 2023 eröffnen „Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ sukzessive neue Wege, welche die Einwanderung und Beschäftigung von internationalen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten weiter erleichtern sollen:
- Seit November 2023 gilt: Bei einer vollen Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist eine Beschäftigung auch unabhängig von der Ausbildung möglich. Fachkräfte mit voller Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses können dann für jede qualifizierte Tätigkeit in Deutschland beschäftigt werden.
- Seit März 2024 kann das Verfahren zur Anerkennung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Betrieb und internationaler Fachkraft auch erst nach der Einreise angestoßen werden. Das beschleunigt den Einstellungs- und Beschäftigungsprozess. Voraussetzungen: Vertragliche Vereinbarung zwischen Fachkraft und Arbeitgeber, staatlich anerkannter Berufsabschluss auf Basis einer mindestens 2-jährigen Ausbildung, Deutschkenntnisse A2, qualifizierte Beschäftigung und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Seit März 2024 besteht zudem die Möglichkeit, Personen mit ausgeprägter Berufserfahrung, die über einen im Ausland staatlich anerkannten Abschluss sowie Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren verfügen, direkt für nicht-reglementierte Tätigkeiten beschäftigen. Diese Personen können auch ohne vorherige formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses ein Visum erhalten, wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen und vom deutschen Arbeitgeber nach tariflichen Bestimmungen oder ein bestimmtes Mindestgehalt gezahlt wird (2024: 40.770 € brutto Jahresgehalt). Zusätzlich müssen ein Arbeitsvertrag und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.
- Chancenkarte: Seit Juni 2024 wurde für internationale Fachkräfte die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche auf Basis eines Punktesystems eingeführt.