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Best-Practice aus dem SHK-Handwerk: zwei Fachkräfte aus dem Kosovo für Wagemann & Zabeli

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von Unternehmen Berufsanerkennung
24.09.2024 10 Minuten Lesezeit

Der Betrieb "Wagemann und Zabeli Sanitär u. Heizungstechnik" aus Erkrath bei Düsseldorf hat zwei internationale Fachkräfte eingestellt. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsanerkennung und der Anpassungsqualifizierung sind sie nun Teil des Teams. Wir waren vor Ort und haben mit den Geschäftsführern und den Fachkräften über ihre Erfahrungen gesprochen. Erfahren Sie mehr über die Anerkennungsstory in unserem neuen Best-Practice-Film:

„Wir haben mit zwei Monteuren richtig Erfolg gehabt“: Auf der Suche nach Fachkräften ist der Betrieb Wagemann & Zabeli im Ausland fündig geworden. Der Fachkräftemangel im SHK-Handwerk führte zu dem Entschluss, neue Wege bei der Fachkräftegewinnung zu gehen. Nach einem Berufsanerkennungsverfahren und folgender Anpassungsqualifizierung gehören nun zwei Fachkräfte aus dem Kosovo zum Team. 

Herr Delijaj und Herr Zabelaj hatten einen erfolgreichen Start im Betrieb von Sulja Zabeli und Tobias Wagemann. Herr Zabelaj ist ein Neffe von Herrn Zabeli. Im Kosovo hat er eine Ausbildung im Bereich Sanitär- Heizung- und Klimatechnik gemacht und ist so dem Vorbild seines Onkels gefolgt. Mit einer Teilanerkennung seines Abschlusses ist er nach Deutschland gekommen. In der Anpassungsqualifizierung haben die beiden Fachkräfte die Unterschiede zwischen ihrem kosovarischen Abschluss und der deutschen Qualifikation ausgeglichen. Mit Abschluss dieser Maßnahme haben sie dann die volle Anerkennung erhalten. 

Auf dem Weg zur vollen Berufsanerkennung haben die beiden Kollegen große Unterstützung durch den Betrieb erfahren. Von der Ankunft im Betrieb über gemeinsame Behördengänge bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten mit Kolleg*innen, beim Fußballspielen oder beim gemeinsamen Essen im Café – die neuen Kollegen konnten sich auf die Unterstützung verlassen. Herrn Zabeli ist die Atmosphäre im Team wichtig: „Das sind letztendlich Menschen, die ihre Familien, ihre Gewohnheiten und ihre Heimat zurücklassen und sie müssen sich in erster Linie wohlfühlen.“

Im Berufsanerkennungsverfahren wurde der Betrieb von der Anerkennungsberatung der Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt. Die BQFG-Beraterin Mariangela Pierri beriet die beiden Geschäftsführer zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens und erstellte den Qualifizierungsplan für die Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen für Herrn Delijaj und Herrn Zabelaj. „Die Zusammenarbeit mit Wagemann & Zabeli war von Anfang an sehr gut. Die Anpassungsqualifizierung ist für die Handwerksbetriebe sehr wichtig, um die fachliche Eignung der Fachkräfte auf den Standard unserer hiesigen Fachkräfte zu bringen.“

Herr Zabeli und Herr Wagemann freuen sich über die nun voll anerkannten Fachkräfte, die jetzt im Betrieb langfristig beschäftigt werden können: „Auch anderen Betrieben können wir nur nahelegen, diesen Weg zu gehen“. 

Seit 2020 können auch im Handwerk internationale Fachkräfte nach Deutschland einreisen und dort arbeiten, 2023 wurden weitere Erleichterungen in der Fachkräfteeinwanderung auf den Weg gebracht – mehr Informationen finden Sie unten. 


Neuerungen in der Fachkräfteeinwanderung seit 2023

Das sind die Neuerungen: Seit 2023 eröffnen „Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ sukzessive neue Wege, welche die Einwanderung und Beschäftigung von internationalen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten weiter erleichtern sollen:

  • Seit November 2023 gilt: Bei einer vollen Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist eine Beschäftigung auch unabhängig von der Ausbildung möglich. Fachkräfte mit voller Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses können dann für jede qualifizierte Tätigkeit in Deutschland beschäftigt werden.
  • Seit März 2024 kann das Verfahren zur Anerkennung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Betrieb und internationaler Fachkraft auch erst nach der Einreise angestoßen werden. Das beschleunigt den Einstellungs- und Beschäftigungsprozess.
  • Seit März 2024 besteht zudem die Möglichkeit, Personen aus Drittstaaten zu beschäftigen, ohne dass deren im Ausland erworbener und dort staatlich anerkannter Abschluss in Deutschland formal anerkannt werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen und vom deutschen Arbeitgeber nach tariflichen Bestimmungen oder ein bestimmtes Mindestgehalt gezahlt wird (2024: 40.770 € brutto Jahresgehalt).
  • Chancenkarte: Seit Juni 2024 wurde für internationale Fachkräfte die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche auf Basis eines Punktesystems eingeführt.