Lassen Sie sich gezielt unterstützen
Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit
Wir bei UBA verstehen uns als Erstanlaufstelle für Unternehmen, die sich für die Beschäftigung internationaler Fachkräfte interessieren. Bei Fragen zur Berufsanerkennung und damit zusammenhängenden Themen finden Sie bei uns Antworten – und können sich auch direkt mit Fragen an uns wenden. Wir verweisen Sie dann für die vertiefte Beratung je nach individuellem Bedarf an die richtigen Stellen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die kostenfreien Informations- und Beratungsservices der Bundesagentur für Arbeit vor.
Das Virtuelle Welcome Center
Das Virtuelle Welcome Center (VWC) berät Arbeitgeber*innen zu den Möglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen, eine ausländische Fachkraft zu rekrutieren und beschäftigen. Dies umfasst Themen wie Visum- und Einreiseprozesse oder die Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Auch über den Umgang mit besonderen Herausforderungen (u.a. Wohnungssuche, Behördengänge, Sprachförderung) können sich Unternehmen informieren. Das Virtuelle Welcome Center ist ein Angebot der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in der Bundesagentur für Arbeit.
Über das Virtuelle Welcome Center können Sie auch die Unterstützung des Internationalen Personalservice (IPS) wahrnehmen. Der IPS berät Arbeitgeber*innen zu den Möglichkeiten und Bedingungen der Beschäftigung von internationalen Fachkräften und zur Arbeitsmarktzulassung in Deutschland. Insbesondere kann Ihnen der IPS auch geeignete Vorschläge für Stellenbesetzungen machen, wobei auf einen Pool an qualifizierten Kandidat*innen zurückgegriffen wird. Im Download-Center der ZAV finden Sie u. a. auch aktuelle Rekrutierungsangebote sowie den Internationalen Bewerberanzeiger mit konkreten Bewerberprofilen.
Erreichbarkeit:
Telefonisch unter +49 (0)228-713 1313 oder per E-Mail an make-it-in-Germany@arbeitsagentur.de
Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Die Informations-Hotline ist ein Service, der das Angebot des Virtuellen Welcome Centers ergänzt. Sie wird gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen verschiedenen Bundesministerien betrieben. Über die Hotline erhalten Anrufer*innen Antworten auf Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen und zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. In erster Linie richtet sich die Hotline an Fachkräfte im Ausland, die gerne in Deutschland arbeiten und leben möchten. Eine Beratung ist auf Deutsch und Englisch möglich. Es können sich jedoch auch Arbeitgeber*innen an die Hotline wenden. Die Hotline ist zudem ein guter Ansprechpartner, wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen – sie werden dann von hier an die richtige Stelle weiterverwiesen.
Erreichbarkeit:
Telefonisch unter +49 (0)30-1815-1111
Der Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal im Allgemeinen. Wenn Sie spezielle Fragen zur Rekrutierung und Einstellung internationaler Fachkräfte haben, lohnt es sich in den meisten Fällen, direkt das Virtuelle Welcome Center oder die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ zu kontaktieren. Dennoch kann Ihr Arbeitgeber-Service eine wichtige zusätzliche Anlaufstelle sein – etwa bei regionalspezifischen Themen (z. B. wenn Sie Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen wollen und Richtwerte für ortsübliche Gehälter in bestimmten Berufen erfahren möchten).
Erreichbarkeit:
Vor Ort in Ihrer regionalen Agentur für Arbeit, über das Kontaktformular oder telefonisch unter +49 (0)800 4 555520 (gebührenfrei)
Außerdem gut zu wissen:
In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erfahren Sie, wie Sie Ihre Jobangebote über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit kostenfrei schalten können und wie der Arbeitgeber-Service Sie bei Bedarf dabei unterstützt.
Wenn Sie mit Ihrer Stellenanzeige auch Fachkräfte im Ausland ansprechen möchten, können Sie diese auf der Jobbörse von „Make it in Germany“ schalten. Um sie dort zu veröffentlichen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sprechen Sie mit Ihrem örtlichen Arbeitgeberservice und geben an, dass die Stellenanzeige auf www.make-it-in-germany.com veröffentlich werden soll. Wenn Sie Ihre Stellenanzeige selbst online über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) einstellen, können Sie der Veröffentlichung auf "Make it in Germany" zustimmen. Hierzu finden Sie im fünften Reiter "Veröffentlichung" die Option "Veröffentlichungen bei Kooperationspartnern", wo Sie „Make it in Germany“ – Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland“ auswählen können.
Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne!
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