Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)

Das Projekt

Wir informieren Unternehmen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und helfen bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von ausländischen Fachkräften weiter. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen.

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Wir unterstützen Unternehmen bei Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung

Wir nehmen Unternehmen an die Hand, die Interesse an internationalen Fachkräften haben und machen es ihnen leichter, Personal aus dem Ausland zu gewinnen. Mit einer kostenfreien Mitgliedschaft im neuen UBA-Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung erhalten Unternehmen verständliche Informationen sowie individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote. Außerdem können sie mit anderen Unternehmen in den Erfahrungsaustausch treten und sich in ihrer Region vernetzen.

Über unseren Matching-Service UBAconnect finden Unternehmen internationale Fachkräfte und setzen so Fachkräfteeinwanderung in die Tat um. UBAconnect wird im Zusammenschluss von 40 Industrie- und Handelskammern angeboten. Bereits 400 registrierte Unternehmen setzen auf den Service. 

Das Projekt “Unternehmen Berufsanerkennung” ist 2016 von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf den Weg gebracht worden und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Berufsanerkennung

Die Berufsanerkennung bietet Unternehmen ein offizielles und rechtssicheres Verfahren, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss ausfällt. Am Ende des Verfahrens steht der Anerkennungsbescheid, der die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens übersichtlich und in deutscher Sprache darstellt. So lässt sich zuverlässig einschätzen, welche Qualifikationen mit dem ausländischen Berufsabschluss verbunden sind und an welchen Stellen Mitarbeitende oder Bewerber/innen möglicherweise eine Nachqualifizierung benötigen.

Die rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“, kurz: BQFG. Dabei handelt es sich um eine der Rechtsvorschriften, die mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Seither können alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus – ihren Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen und anerkennen lassen.