Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)
Das Projekt
Wir informieren Unternehmen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und helfen bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von ausländischen Fachkräften weiter. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen.

Wir unterstützen Unternehmen bei Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung
Wir nehmen Unternehmen an die Hand, die Interesse an internationalen Fachkräften haben und machen es ihnen leichter, Personal aus dem Ausland zu gewinnen. Mit einer kostenfreien Mitgliedschaft im neuen UBA-Netzwerk für Fachkräfteeinwanderung und Anerkennung erhalten Unternehmen verständliche Informationen sowie individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote. Außerdem können sie mit anderen Unternehmen in den Erfahrungsaustausch treten und sich in ihrer Region vernetzen.
Über unseren Matching-Service UBAconnect finden Unternehmen internationale Fachkräfte und setzen so Fachkräfteeinwanderung in die Tat um. UBAconnect wird im Zusammenschluss von 40 Industrie- und Handelskammern angeboten. Bereits 400 registrierte Unternehmen setzen auf den Service.
Das Projekt “Unternehmen Berufsanerkennung” ist 2016 von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf den Weg gebracht worden und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Die Berufsanerkennung
Die Berufsanerkennung bietet Unternehmen ein offizielles und rechtssicheres Verfahren, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss ausfällt. Am Ende des Verfahrens steht der Anerkennungsbescheid, der die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens übersichtlich und in deutscher Sprache darstellt. So lässt sich zuverlässig einschätzen, welche Qualifikationen mit dem ausländischen Berufsabschluss verbunden sind und an welchen Stellen Mitarbeitende oder Bewerber/innen möglicherweise eine Nachqualifizierung benötigen.
Die rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“, kurz: BQFG. Dabei handelt es sich um eine der Rechtsvorschriften, die mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Seither können alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus – ihren Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen und anerkennen lassen.
Berufsanerkennung weiter erklärt
Hintergrundinformationen
Was ist Berufsanerkennung?
Wer ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zuständig?
Wie läuft die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ab?
Informationsportale und Initiativen zur Berufsanerkennung
Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung bietet Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Mit dem „Anerkennungs-Finder“ können Fachkräfte und Arbeitgeber einfach herausfinden, wann eine Anerkennung benötigt wird, wo sie Unterstützung finden und bei wem der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden muss.
Make it in Germany
Das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland bietet umfangreiche Informationen zu Einreise- und Visumsverfahren, Jobsuche und Alltag in Deutschland. Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" berät bei Fragen zu den Themen Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Einreise und Aufenthalt sowie Deutsch lernen im In- und Ausland.
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelt ausländische Fachkräfte an Unternehmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA).
IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
Die IHK FOSA ist die zentrale Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskammern.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen: Zeugnisbewertung für Hochschulabschlüsse
Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation verwenden.
BQ-Portal
Auf dem BQ-Portal finden Sie Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen bzw. Berufsbildungssystemen sowie Ländersteckbriefe, die einen kompakten ersten Überblick zu potenziellen Anwerbeländern bieten.
IQ-Netzwerk
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ unterstützt Menschen mit ausländischen Qualifikationen bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.