Fragen & Antworten

Wer kann das Anerkennungsverfahren beantragen?

Das Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation nach dem „Anerkennungsgesetz“ (Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, kurz: BQFG) kann jede Person beantragen,

  • die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, der im Ausland staatlich anerkannt ist

  • oder ein Studium im Ausland abgeschlossen hat, 

  • und beabsichtigt, in Deutschland zu arbeiten. 

Geht es um die Gleichwertigkeitsüberprüfung des Abschlusses einer beruflich qualifizierten Person, ist das Berufsanerkennungsverfahren zu beantragen.

Ein Antrag auf Berufsanerkennung kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden, auch vom Ausland aus. Eine Anerkennung nur aufgrund von Berufserfahrung ist nicht möglich. Das bedeutet: Ungelernte oder angelernte Personen, die über keinen Berufsabschluss aus einem anderen Staat verfügen, können das Verfahren nicht nutzen.

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