Fragen & Antworten
Wer berät und unterstützt beim Thema Berufsanerkennung?
Bei Fragen zum Thema Berufsanerkennung und zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz unterstützt und berät Sie Ihre Industrie- und Handelskammer sowie Ihre Handwerkskammer vor Ort. Die dort zuständige Person finden Sie über den „Anerkennungsfinder“ von Anerkennung in Deutschland.
Wenn Sie oder Ihre Fachkraft allgemeine Fragen zur Einreise, zur Beschäftigung oder zum Aufenthalt in Deutschland haben, können Sie sich an die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ wenden (Beratung in den Sprachen Deutsch und Englisch). Sie ist eine Kooperation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Über die Hotline werden auch Fachkräfte beraten, die sich vor/bei Antragsstellung auf Berufsanerkennung im Ausland befinden. Neben der Telefon-Hotline gibt es auch eine Beratung via Chat und E-Mail.
In den Ländern Algerien, Ägypten, Brasilien, Indonesien, Indien, Kolumbien, Philippinen, Türkei und Marokko können sich Fachkräfte in ihrer Landessprache an der Auslandshandelskammer (AHK) beraten lassen. Koordiniert wird die Beratung durch das BMBF geförderte Projekt „ProRecognition“.