Fragen & Antworten

Was passiert nach Ablauf der Anpassungsqualifizierung?

Nach dem Ablauf der Anpassungsqualifizierung kann die Fachkraft einen Folgeantrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen. Wenn eine volle Gleichwertigkeit bescheinigt wird, verfügt die Fachkraft nun über eine dem deutschen Beruf gleichwertige Qualifikation und entsprechend alle vergleichbaren Chancen und Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Dies ist für Fachkräfte, die aus Drittstaaten kommen, zudem eine wesentliche Voraussetzung, um einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erlangen und in Deutschland bleiben zu können. Von Vorteil für die Fachkraft ist ein bereits vorliegendes Jobangebot, z. B. von dem Unternehmen, in welchem die Anpassungsqualifizierung absolviert wurde.