Fragen & Antworten

Was passiert nach Ablauf der Anpassungsqualifizierung?

Nach dem Ablauf der Anpassungsqualifizierung kann die Fachkraft einen Folgeantrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen. Wenn eine volle Gleichwertigkeit bescheinigt wird, verfügt die Fachkraft nun über eine dem deutschen Beruf gleichwertige Qualifikation und entsprechend alle vergleichbaren Chancen und Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Wenn ein Unternehmen eine Fachkraft aus einem Drittstaat direkt nach der Anpassungsqualifizierung übernehmen möchten, kann die Person in den Fachkrafttitel (§ 18a AufenthG) wechseln und ihren Aufenthaltstitel direkt dem Arbeitsvertrag entsprechend bei der Ausländerbehörde verlängern oder entfristen lassen.

Sollte es zwischen Unternehmen, in welchem die Anpassungsqualifizierung absolviert wurde, und der Fachkraft nicht zu einer Weiterbeschäftigung kommen, haben Fachkräfte aus Drittstaaten ab 01. Juni 2024 die Möglichkeit, zur Jobsuche eine Chancenkarte zu erhalten und in den entsprechenden Aufenthaltstitel zu wechseln.