Fragen & Antworten
Aus welchen Ländern kann ich Fachkräfte suchen und rekrutieren?

Freie Stellen in Ihrem Unternehmen können Sie mit Bewerbern/innen jeder Nationalität besetzen.Wenn Sie Fachkräfte aus dem Ausland finden und diese einstellen möchten, gibt es jedoch je nach Herkunft bestimmte Regelungen.
Fachkräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten) brauchen für die Einreise nach Deutschland ein Visum, das in der Deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragt werden muss. Für den Erhalt des Visums zu einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation in der Regel die Voraussetzung.
Personen aus der Europäischen Union und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) benötigen keinen Aufenthaltstitel, weder zur Einreise noch zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Auch Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen, müssen dann aber einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen und benötigen hierfür in der Regel auch einen anerkannten Abschluss.
Die Regelungen im Überblick
Fachkräfte aus Drittstaaten
- Einwanderung gemäß dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Anerkennung der ausländischen Qualifikationen in der Regel nötig
- Visum für die Einreise nach Deutschland nötig
- Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Beschäftigung nötig, dieser kann nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden
Fachkräfte aus der Europäischen Union und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz)
- EU-Freizügigkeit für Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
- Kein Visum für die Einreise nach Deutschland nötig
- Kein Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Beschäftigung nötig
Fachkräfte aus den Ländern Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Anerkennung der ausländischen Qualifikation in der Regel nötig
- Kein Visum für die Einreise nach Deutschland nötig
- Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Beschäftigung nötig, dieser kann nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden
Die für Ihr Unternehmen zuständige Ausländerbehörde finden Sie über die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).