Fragen & Antworten

Aus welchen Ländern kann ich Fachkräfte suchen und rekrutieren?

Freie Stellen in Ihrem Unternehmen können Sie mit Bewerbern/innen jeder Nationalität besetzen.Wenn Sie Fachkräfte aus dem Ausland finden und diese einstellen möchten, gibt es jedoch je nach Herkunft bestimmte Regelungen.

Freie Stellen in Ihrem Unternehmen können Sie mit Bewerber*innen jeder Nationalität besetzen. Wenn Sie Fachkräfte aus dem Ausland finden und diese einstellen möchten, gibt es jedoch je nach Staatsangehörigkeit und Qualifikationsniveau bestimmte Regelungen.

Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten) brauchen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum, das in der Deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragt werden muss. Damit diese Personen für die Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Voraussetzungen.

  • Sie können eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation im Ausland durchführen und als anerkannte oder teilanerkannte Fachkraft einreisen,

  • Sie können mit dem Arbeitgeber eine Anerkennungspartnerschaft vereinbaren und damit die Anerkennung in Deutschland durchführen oder

  • Sie können aufgrund ihrer berufspraktischen Erfahrung mit einem bestimmten Mindestgehalt beschäftigt werden.

  • Sie können über die Blaue Karte EU einreisen, wenn ein akademischer Abschluss oder vergleichbares Qualifikationsniveau vorliegt und sie über ein konkretes Arbeitsplatzangebot verfügen.


Personen aus der Europäischen Union und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) benötigen keinen Aufenthaltstitel, weder zur Einreise noch zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Auch Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen, müssen dann aber einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Für Staatsangehörige der Westbalkanregion (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) gibt es mit der Westbalkanregelung zudem eine besondere Regelung zum Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Westbalkanregelung setzt keine Qualifikationen voraus. Ein Visum kann beantragt werden, wenn ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorliegt, in den letzten 24 Monaten vor Visumantragstellung kein Bezug von Leistungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz erfolgte und die visarechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Auslandsvertretung erfüllt sind.

 

Die für Ihr Unternehmen zuständige Ausländerbehörde finden Sie über die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)