Blick in die Praxis

So nutzt die Deutsche Bahn das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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von Unternehmen Berufsanerkennung
12.07.2021 3 Minuten Lesezeit

Die Deutsche Bahn will im Rahmen der Strategie Starke Schiene wachsen und investiert auf hohem Niveau in Infrastruktur, neue Züge – und in neues Personal. Allein in den kommenden Jahren sollen rund 100.000 neue Mitarbeitende an Bord geholt werden. Für ausgewählte Engpassberufe wie Triebfahrzeugführer*innen, Elektriker*innen oder Ingenieur*innen rekrutiert die Deutsche Bahn auch im Ausland.

Wir von „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) haben mit Veronika Straub, Recruiterin Cross Border bei der Deutschen Bahn, darüber gesprochen, wie das Unternehmen hier die Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nutzt und welche Tipps sie für andere Arbeitgeber*innen und Personaler*innen hat.

 

3 Fragen an Veronika Straub, Recruiterin Cross Border bei der Deutschen Bahn

UBA: Frau Straub, welche Rolle spielen die Möglichkeiten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für das Cross Border Recruiting der Deutschen Bahn?

Veronika Straub: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für uns als Arbeitgeberin eine neue Möglichkeit, den Visaprozess für unsere gewonnenen Fachkräfte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir nutzen hier die Chance, unsere neuen Mitarbeiter*innen eng bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen und im Visaprozess zu begleiten. Dies wird von den Fachkräften bisher sehr positiv wahrgenommen.

 

Welche Erfahrungen haben Sie bislang mit dem „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ gemacht? Wie sind Sie vorgegangen und was waren die größten Herausforderungen?

Veronika Straub: Unsere ersten Anträge für das beschleunigte Verfahren haben wir im Juni 2020 eingereicht. Die ersten ausländischen Fachkräfte konnten im März dieses Jahres bei uns ihre Beschäftigung aufnehmen. Wir begrüßen es sehr, dass es immer mehr Anlaufstellen für uns als Arbeitgeberin gibt, die uns beim komplexen Prozess und bei Fragen der Anerkennung von Berufsqualifikationen unterstützen. Insbesondere bei der Beschaffung der oft sehr umfangreichen Unterlagen und auch bei der zeitlichen Planung des Anerkennungsprozesses. Hier haben wir die Erfahrung gemacht, dass für den Nachweis der Arbeitserfahrung, beispielsweise in Form eines Arbeitszeugnisses, zum Teil noch weitere Unterlagen (wie Arbeitsbücher, Rentenversicherungsauszüge etc.) erforderlich sind und dass ohne entsprechende Nachweise die Berufserfahrung nicht oder nur teilweise anerkannt wird. Das ist für unsere, an bestimmte Starttermine gebundenen internen Schulungen eine große Herausforderung, da diese oftmals eine vollwertige Anerkennung der Qualifikation voraussetzen.

Wir sind aber überzeugt, dass diese Erfahrungen dabei helfen, den Prozess in Zukunft gemeinsam mit allen Ansprechpartner*innen für alle Beteiligten immer besser gestalten zu können.

 

Welche Tipps haben Sie für andere Unternehmen, die sich für das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ interessieren?

Veronika Straub: Aus unserer Sicht sind eine gute Vorbereitung, ein früher Austausch mit den zuständigen Institutionen und Behörden und Gründlichkeit bei dem Einreichen der Unterlagen wichtige Erfolgsfaktoren. Zusätzlich wichtig ist eine gute Kommunikation während des gesamten Prozesses sowie eine gewisse Flexibilität insbesondere bei diesen neuen Prozessen.

 

UBA: Vielen Dank für das Interview und Ihre Einblicke, Frau Straub. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Suche nach neuen Fachkräften!