Neuer Info-Flyer
Die Chancenkarte - Was Arbeitgeber*innen wissen müssen

Seit dem 1. Juni 2024 ist es für Personen aus Drittstaaten – also außerhalb der EU / EWR oder Schweiz – möglich, mithilfe der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) nach Deutschland einzureisen, um hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Aber was bedeutet es für Unternehmen, wenn sie eine Bewerbung von einer Fachkraft erhalten, die sich bereits über eine Chancenkarte in Deutschland aufhält?
In unserem neuen Flyer haben wir die wichtigsten Fragen zur Chancenkarte aus Sicht von Unternehmen beantwortet. Dazu gehören Fragen zum Bewerbungsprozess, den Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen und den Wechsel des Aufenthaltstitels der Fachkraft.
Der Flyer kann ab sofort auf unserer Website heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung finden Sie hier: Flyer zur Fachkräfteeinwanderung und weitere Informationsmaterialien.
Welche Voraussetzungen Fachkräfte erfüllen müssen, um eine Chancenkarte zu erhalten und wie das dazugehörige Punktesystem funktioniert, erklärt das Portal Make it in Germany.