Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) in der Praxis

Interview mit Kathleen Glenz von der ZAB

von Unternehmen Berufsanerkennung

6 Minuten Lesezeit · 04.06.2026

Für wen die DAB geeignet ist, welche Informationen sie enthält und was sie von der formalen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unterscheidet:

 

Frau Glenz, Sie sind Referatsleiterin bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Können Sie sich und Ihre Aufgabenbereiche bitte kurz vorstellen?

Ich bin Diplom‑Geographin und verfüge über langjährige Berufserfahrung in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit sowie im nationalen und internationalen Projektmanagement, unter anderem mit dem Schwerpunkt auf Bildungsprojekte. Seit August 2025 leite ich das Referat „Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)“, in dem ich zuvor als Referentin für Prozesse und Wissensmanagement tätig war.

Sie haben gerade schon das Referat „Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation“ erwähnt. Was genau ist die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation, kurz DAB, und welchen Zweck erfüllt sie?

Im Rahmen der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 16. August 2023 sowie der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 30. August 2023 wurden neue Möglichkeiten zur Einreise für Personen aus Drittstaaten mit ausländischen Bildungsnachweisen geschaffen. Hierbei übernimmt die ZAB die Prüfung der ausländischen Berufsqualifikationen und stellt Digitale Auskünfte zur Berufsqualifikation (DAB) für Antragstellende aus. 
Die DAB ist eine Auskunft darüber, ob die Qualifikation alle Voraussetzungen erfüllt, die zum Beantragen der durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz definierten Aufenthaltstitel nötig sind. Sie ist ein digitales Produkt und die Beantragung sowie die Auskunft erfolgen online.

Wer beantragt die DAB und wie viele Antragstellende haben Sie etwa im Monat?

Eine DAB kann von Privatpersonen aus Drittstaaten beantragt werden, also von Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz. Voraussetzung ist, dass diese Personen eine nicht-hochschulische berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben. Die ausländische Berufsqualifikation muss im Rahmen einer mindestens zweijährigen Ausbildung in Vollzeit entsprechend erworben worden sein, die im Herkunftsstaat staatlich anerkannt ist. 

Seit Beginn der Bearbeitung von DAB-Anträgen sind insgesamt mehr als 20.000 Anträge eingegangen.

Welche Dokumente müssen bei der DAB-Antragstellung eingereicht werden und wie erfolgt die Prüfung durch die ZAB?

Die drei Hauptdokumente sind: erstens ein Nachweis über den Abschluss, wie zum Beispiel die Abschlussurkunde, zweitens eine Fächer- und Notenübersicht über die gesamte Ausbildung, drittens ein Ausweisdokument (Reisepass). In manchen Fällen kommen dann noch weitere Dokumente hinzu, z.B. ein Nachweis über eine eventuelle Namensänderung (Heiratsurkunde o.ä.) oder, ganz wichtig, eine Vollmacht, falls der Antrag nicht persönlich gestellt wird. Da wir sehr unterschiedliche Abschlüsse aus unterschiedlichen Jahren und Ländern bekommen, kann es manchmal sein, dass weitere Dokumente (z.B. eine Berufslizenz) benötigt werden. In diesem Fall melden wir uns direkt über das Antragsportal bei der antragstellenden Person. Im Rahmen der Antragsprüfung achten wir besonders auf die Authentizität der Dokumente und eine kohärente Bildungshistorie. 

Wie wird die Echtheit und Fälschungssicherheit der DAB sichergestellt?

Die DAB lässt sich jederzeit online verifizieren. Mittels des digitalen Siegels auf der DAB lässt sich prüfen, ob die vorliegende DAB gültig ist. Es werden auch die wichtigsten Daten aus der Bescheinigung angezeigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung in der Regel?

Sobald die Zahlung zum Antrag eingegangen ist und alle Dokumente vollständig eingereicht wurden, rechnen wir mit einer Bearbeitungszeit von zwei Monaten. Es gibt aber auch Anträge, bei denen die Bearbeitung schneller gehen kann.

Anmerkung: Die Beantragung der DAB kostet 150€.

Für welche Einwanderungswege braucht es die DAB? Welche Rolle spielt sie etwa bei der Chancenkarte oder Anerkennungspartnerschaft?

Die DAB bildet eine der Grundlagen für die Visumsbeantragung. Die DAB kann verwendet werden für das Beantragen folgender im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz bzw. im Aufenthaltsgesetz verankerter Aufenthaltstitel:

  • eine Anerkennungspartnerschaft, § 16d Abs. 3 AufenthG
  • eine Chancenkarte, §§ 20a AufenthG
  • eine Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung, § 19c Abs. 2 AufenthG, § 6 BeschV

Was haben Unternehmen davon, wenn eine internationale Fachkraft über eine DAB verfügt?

Die DAB bietet eine kostengünstige, schnelle Möglichkeit zur Einreise berufsqualifizierter Personen. Im Gegensatz zu den bisherigen Aufenthaltstiteln muss für die Aufenthaltstitel, die mit einer DAB beantragt werden können, zum Zeitpunkt der Einreise noch keine Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland vorliegen. Das bietet viele Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch künftige Arbeitnehmer aus dem Ausland. So kann bei einer Anerkennungspartnerschaft der künftige Arbeitnehmer/ die künftige Arbeitnehmerin bereits nach Deutschland einreisen, dort gemeinsam mit dem Arbeitgeber das Anerkennungsverfahren beantragen und dabei parallel schon einer Beschäftigung nachgehen. Im Fall der Chancenkarte muss auch noch kein Arbeitsvertrag vor der Einreise bestehen. Auch besteht bei allen drei Aufenthaltstiteln die Möglichkeit, erst nach Einreise umfangreiche Deutschkenntnisse zu erwerben. Das bietet sowohl für die Fachkräfte als auch für Arbeitgeber mehr Flexibilität. Den Unternehmen stehen so mehr qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen zur Verfügung

Welche Informationen enthält die DAB, die für die Visumsbeantragung unbedingt erforderlich sind?

Die digitale Auskunft zur Berufsqualifikation gibt es in einer Positivform und einer Negativform. Sie enthält eine Auskunft darüber, ob die Ausbildung im Ausbildungsland staatlich anerkannt ist, abgeschlossen wurde und mindestens 2 Jahren in Vollzeit entspricht. Bei der Negativform werden die Kriterien genannt, die nicht erfüllt wurden. Für die Visumsbeantragung ist eine positive DAB erforderlich. Die DAB nennt den Namen der Ausbildung, den Namen der Bildungseinrichtung, den Ort der Ausbildung und das Datum des Abschlusses. Sie enthält zudem ein digitales Siegel. Das digitale Siegel ermöglicht eine Verifizierung auf der ZAB-Webseite.

Worin unterscheiden sich die DAB und das offizielle Verfahren der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?

Die DAB hat mit einer Anerkennung nur insofern zu tun, als sie die Anerkennung der Berufsqualifikation im Herkunftsland bestätigt. Ob die Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt ist, prüfen wir nicht, da es um die Beantragung von Aufenthaltstiteln geht, für die zunächst keine Anerkennung in Deutschland nötig ist. Die DAB ist also keine Gleichwertigkeitsbescheinigung oder berufliche Anerkennung. Die Anerkennung kann aber bei Bedarf bei der zuständigen Stelle unabhängig von der DAB erfolgen, auch nach der Einreise.

Welche Rückmeldungen haben Sie bisher von Antragstellenden oder Unternehmen erhalten?

Das Produkt wird gut angenommen. Hinweise auf technische Schwierigkeiten bei der Antragstellung nehmen wir auf und lassen sie in die Optimierung der Software mit einfließen. Wir haben auch schon Erfahrungsberichte erhalten, dass Antragstellende erfolgreich nach Deutschland einreisen konnten und nun hier ihren Arbeitsweg weiter gehen. Das ist natürlich eine schöne Bestätigung unserer Arbeit.

Gibt es typische Herausforderungen oder Missverständnisse im Umgang mit der DAB?

Ja, da das Produkt noch relativ neu ist – die Antragstellung ist seit Juni 2024 möglich – gibt es noch einige Missverständnisse, z.B. die Verwechslung mit einer Anerkennung in Deutschland oder mit einer Zeugnisbewertung – ein anderes Produkt der ZAB, das ausschließlich für Hochschulabschlüsse gedacht ist. Viele dieser Fragen beantworten wir in unseren FAQ auf der Webseite der ZAB und klären auch in der direkten Kommunikation mit Anfragenden über das Produkt DAB auf.

Welche Weiterentwicklungen sind für die DAB geplant?

Wir arbeiten beständig an der Optimierung unserer Arbeitsprozesse und -abläufe und sind bestrebt, auch unser digitales Antragssystem konstant zu verbessern.

Vielen Dank, Frau Glenz!