Infoblatt für Unternehmen: So beschäftigen Sie internationale Fachkräfte mit einer Teilanerkennung

von Unternehmen Berufsanerkennung
1 Minuten Lesezeit · 12.10.2026
Sie haben eine Bewerbung von einer internationalen Fachkraft erhalten, die bereits über einen als teilweise gleichwertig anerkannten ausländischen Berufsabschluss in einem IHK- oder HWK-Beruf verfügt und eine Anpassungsqualifizierung in Ihrem Unternehmen absolvieren möchte? Was das für Sie als Unternehmen bedeutet und was Sie bei einer Einstellung beachten sollten, erfahren Sie in unserem neuen Infoblatt.
Bei einer Anpassungsqualifizierung kann es sich um einen notwendigen Schritt im Rahmen der Einwanderung internationaler Fachkräfte handeln, mit dem eine volle Berufsanerkennung erreicht und ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland zur Beschäftigungszwecken ermöglicht wird.
Aus Arbeitgebersicht ist eine Anpassungsqualifizierung aber auch noch viel mehr als das: Welche Vorteile Unternehmen davon haben, welche Unterstützung sie dabei z.B. von IHKs erhalten und was bei der Vorbereitung und Durchführung einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung zu beachten ist, beantworten wir im Infoblatt.
Sie sind eine internationale Fachkraft, haben schon eine teilweise Gleichwertigkeit von der zuständigen Stelle bescheinigt bekommen und möchten sich nun bei Unternehmen für eine Anpassungsqualifizierung bewerben? Dann fügen Sie unser Infoblatt gerne Ihren Bewerbungsunterlagen bei. So erhält das Unternehmen hilfreiche Informationen und Tipps und kann ggf. besser einschätzen, ob eine Anpassungsqualifizierung infrage kommt.
