Fair Migration

Faire Anwerbung von internationalen Fachkräften - Tipps
Mehrere Menschen verschiedener Hautfarbe stoßen ihre Fäuste zusammen

von Unternehmen Berufsanerkennung

4 Minuten Lesezeit · 10.10.2025

Die Rekrutierung internationaler Fachkräfte bietet große Potenziale, um die Fachkräftelücke im Betrieb zu schließen.  Doch sie ist kein Selbstläufer. Ein aktueller Bericht des rbb über die Rekrutierung vietnamesischer Auszubildender in Berlin zeigt, wie gravierend die Folgen intransparenter Vermittlungsprozesse sein können: fragwürdige Verträge, fehlende Kontrolle über private Vermittlungsagenturen, fehlende Sprachkenntnisse und mangelnde Förderung führen dazu, dass viele Azubis ihre Ausbildungen abbrechen, um sich an anderer Stelle ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Was als Lösung gegen den Fachkräftemangel gedacht ist, kann schnell zur Belastung für alle Beteiligten werden. 

Intransparente Vermittlungsprozesse und rechtliche Unsicherheiten können nicht nur den betroffenen Fachkräften schaden, sondern auch dem Ruf und der Personalarbeit des Unternehmens. Wer im Ausland rekrutiert, trägt Verantwortung für faire Vermittlung, transparente Prozesse und den Schutz der Menschen, die für eine neue berufliche Perspektive nach Deutschland kommen. Wer faire Bedingungen schafft, profitiert von motivierten und loyalen Fachkräften, die sich langfristig an das Unternehmen binden. Transparente Prozesse und die Einhaltung ethischer Standards stärken zudem das Vertrauen in die eigene Arbeitgebermarke. Fair gestaltete Migration ist damit nicht nur ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um qualifizierte Fachkräfte.

Checkliste: Fair rekrutieren im Ausland

Um Unternehmen bei der fairen Rekrutierung zu unterstützen, hat das Projekt Hand in Hand for International Talents gemeinsam mit dem Goethe-Institut und dem Informationsportal Make it in Germany eine praxisnahe Checkliste erarbeitet. Sie bietet konkrete Handlungsempfehlungen wie Sie als Arbeitgeber*in ethisch rekrutieren, faire Arbeitsbedingungen gestalten und Fachkräfte bestmöglich unterstützen. Checkliste herunterladen

Viele Unternehmen wünschen sich Unterstützung bei der Rekrutierung von internationalem Personal und arbeiten deshalb mit Vermittlungsagenturen zusammen. Hier gibt es sowohl staatlich organisierte Vermittlungsangebote als auch private Vermittlungsagenturen. 

Staatlich organisierte Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland

Bei der Vermittlung von internationalen Fachkräften berät und begleitet der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Ihren persönlichen Arbeitgeber-Service können Sie unter 0800 4 555520 erreichen. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit hat zum einen Pool an Einwanderungsinteressierten Fachkräften, die sie an Deutsche Arbeitgeber*innen vermittelt und zum anderen gibt es Vermittlungsabsprachen mit einzelnen Ländern, in welchen die ZAV gezielt Fachkräfte anwirbt. Öffentlich geförderte Projekte werden teilweise direkt von der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt, zum Teil aber auch von weiteren Projektträgern. Eine Übersicht über öffentlich geförderte Projekte finden Sie hier: Aktuelle Projekte zur Fachkräftegewinnung und hier: International Projects and Programs | Bundesagentur für Arbeit. Die Projekte sind häufig staatlich gefördert, also subventioniert. Teilweise übernehmen Sie als Arbeitgeber auch anteilig Kosten. Informieren Sie sich vorab genau über die Rahmenbedingungen. 

Privatwirtschaftliche Vermittlung

Es gibt auch viele private Vermittlungsagenturen, die bei der Rekrutierung von internationalen Fachkräften unterstützen. Inzwischen gibt es viele Personalagenturen, die in diesem Bereich tätig sind. Seit 2002 wird keine Genehmigung mehr benötigt, eine Gewerbeanmeldung reicht. Die Agenturen unterscheiden sich in Art und Umfang ihrer Leistungen, die sie anbieten. Das Spektrum reicht von der reinen Vermittlung bis hin zur umfassenden Betreuung, einschließlich Organisation von Sprachkursen, Unterstützung bei Einreiseformalitäten und Hilfe bei der Wohnungssuche. Grundsätzlich gilt nach § 296 SGB: zwischen Personalserviceagenturen und Arbeitssuchenden muss ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden. In diesem müssen die Vergütung und Leistungen des Vermittlers transparent dargelegt werden. Die Kosten für die reine Vermittlung für Arbeitssuchende darf nicht mehr als 2.000 € betragen, Arbeitssuchende sind erst zur Zahlung der Verfügung verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Für Arbeitgeber trifft das Gesetz keine Regelungen zu Vermittlungskosten.

Hilfreich bei der Auswahl einer Vermittlungsagentur können folgende Punkte sein:

  • Keine Kosten für Bewerber*innen (Employer-Pays-Prinzip)
  • Agentur ist Mitglied in einem Verband oder Personaldienstleisternetzwerk, beispielsweise im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) oder dem Bundesverband internationale Fachkräftegewinnung (bvifg) e. V.
  • Agentur besitzt einen Verhaltenskodex
  • Schriftliche Verträge (auch in einer für die arbeitssuchende Person verständlichen Sprache)
  • Transparenz und umfassende Informationen
  • Gute Erreichbarkeit (Mail, Telefon, Website)
  • Positive Referenzen von anderen Arbeitgeber*innen (Kontakt möglich)

 

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