Bundesrat beschließt Erleichterungen für Berufskraftfahrer*innen

von Unternehmen Berufsanerkennung
2 Minuten Lesezeit · 24.07.2026
Der Bundesrat hat heute vor zwei Wochen, am 10. Juli 2026, eine Änderungsverordnung beschlossen, die Unternehmen in Zukunft den Zugang zu internationalen Berufskraftfahrer*innen erleichtern und somit langfristig zur Entspannung in der Logistik-, Transport- und Busbranche beitragen soll.
Künftig sollen verschiedene Hürden beim Berufseinstieg abgebaut werden. Dazu gehören zusätzliche Sprachoptionen bei Prüfungen, Anpassungen im Qualifizierungsverfahren sowie Erleichterungen bei der Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen.
Erweiterte Sprachangebote bei Prüfungen
Ein wichtiger Schritt betrifft die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer*innen. Die zugehörige Prüfung soll künftig nicht mehr ausschließlich auf Deutsch, sondern auch in neun Fremdsprachen angeboten werden: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Außerdem wird der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
Die erweiterten Sprachmöglichkeiten können es Fachkräften erleichtern, ihre Qualifikation nachzuweisen und schneller in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen. Für Unternehmen eröffnet sich damit ein größerer Kreis potenzieller Bewerber*innen.
Vereinfachungen bei Qualifizierung und Anerkennung
Auch die praktische Prüfung zur Grundqualifikation soll angepasst werden. Vorgesehen ist eine Verkürzung der Prüfungsdauer von 210 auf 120 Minuten. Dafür soll der bisherige Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Situationen“ entfallen. Ziel ist es, das Verfahren effizienter zu gestalten, ohne die Qualifikationsanforderungen grundsätzlich zu verändern.
Darüber hinaus sind Erleichterungen bei der Anerkennung bestimmter ausländischer Fahrerlaubnisse vorgesehen. So sollen Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro künftig leichter in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können, indem beide Länder in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen werden. Zusätzlich sollen Fahrerlaubnisse anerkannt werden können, die ursprünglich in einem Drittstaat erworben und später von einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden.
Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Die beschlossenen Änderungen treten erst nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Danach wird es voraussichtlich eine Übergangsphase geben, bis Prüfungsorganisationen und zuständige Stellen die neuen Regelungen vollständig umgesetzt haben. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften.
Für Unternehmen lohnt es sich dennoch bereits jetzt, die Entwicklungen im Blick zu behalten. Die geplanten Anpassungen können die Rekrutierung internationaler Berufskraftfahrer*innen künftig deutlich erleichtern und zusätzliche Potenziale bei der Fachkräftegewinnung erschließen.
Weitere Informationen:
Verordnung 318/26
Hier gelangen Sie zur ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Beschlussfassung des Bundesrates
Hier gelangen Sie zur Beschlussfassung des Bundesrates vom 10.07.26
Übersicht zur Beschäftigung von Berufskraftfahrer*innen aus Drittstaaten
Hier erfahren Sie, welche Bedingungen für die Beschäftigung von Berufskraftfahrer*innen aus Drittstaaten gelten.