Fragen & Antworten

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften aus dem EU-Ausland zu beachten?

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind freizügigkeitsberechtigt und können grundsätzlich ohne weitere Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Sie sind inländischen Arbeitnehmer*innen gleichgestellt. Um als Fachkraft in nicht-reglementierten Berufen arbeiten zu können, brauchen EU/ EWR-Bürger*innen und Bürger*innen der Schweiz keine berufliche Anerkennung. Bei reglementierten Berufen müssen sie sich für die Berufsausübung ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Hierfür gelten besondere Regelungen, die die Anerkennung vereinfachen.