Fragen & Antworten
Welche Pflichten haben Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften aus dem EU-Ausland?

Arbeitgeber*innen beschäftigen Arbeitnehmer*innen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz nach denselben Regeln wie Arbeitnehmer*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Hinweis: Arbeitnehmer*innen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz müssen in Deutschland ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden. Das liegt jedoch in ihrer eigenen Verantwortung – der Arbeitgeber kann nur darauf hinweisen.