Fragen & Antworten

Welche Nachweise / Dokumente werden verlangt für die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen von ukrainischen Staatsbürger*innen?

Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine gesonderten Regelungen zur Anerkennung der beruflichen Qualifikationen einer geflüchteten Person mit ukrainischer Staatsbürgerschaft. Von daher gelten die allgemeinen Anforderungen zur Antragsstellung zum Verfahren der Berufsanerkennung.

Für das Verfahren der Anerkennung werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:

  • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (Inhalt und Dauer der Tätigkeit) in deutscher Sprache (Lebenslauf)
  • Original oder beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Originalzeugnis oder beglaubigte Kopie des im Ausland erworbenen Berufs- bzw. Ausbildungsnachweises mit deutscher Übersetzung (durch öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer; siehe auch Dolmetscher‐ und Übersetzerdatenbank: www.justiz‐dolmetscher.de)
  • soweit möglich: Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit deutscher Übersetzung z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher
  • soweit möglich: Nachweise über sonstige Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung
  • Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde (= in der Regel Teil des Antragsformulars)

 

Sollten Sie sich allgemein über den Prozess der Anerkennung informieren wollen, finden Sie weitere Informationen hier sowie einen Überblick zum Verfahren in unserem Flyer zur Berufsanerkennung.