Ein Überblick
Erforderliche Sprachkenntnisse für die Einreise

Personen, die aus Nicht-EU Ländern stammen (sogenannte Drittstaaten), benötigen für die Einreise zum Arbeiten oder für eine Ausbildung in Deutschland ein Visum.
Unabhängig von Mindestanforderungen an Sprachkenntnisse, die Sie in Ihrem Betrieb definiert haben, gibt es jedoch auch gesetzliche Regelungen, die Sie kennen sollten. Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist festgelegt, welche sprachlichen Voraussetzungen Ihre künftige Fachkraft für ein Einreise-Visum erfüllen muss.
Dieser Beitrag bietet Ihnen einen Überblick darüber, wer welches Sprachniveau nachzuweisen hat und was während der Corona-Pandemie besonders zu beachten ist.
Welches Sprachniveau müssen Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung nachweisen?
Für Erwerbsaufenthalte stellt das FEG keine formalen Anforderungen an Sprachkenntnisse. Das bedeutet: Wer einen in Deutschland als voll gleichwertig anerkannten Berufsabschluss und einen Arbeitsvertrag hat, kann in der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland ein Visum zur Einreise beantragen – unabhängig davon, über welches Sprachniveau die Person verfügt.
Welche Anforderungen an Sprachkenntnisse gibt es bei der Einreise zur Arbeitsplatzsuche?
Fachkräfte mit Berufsabschlüssen, die in Deutschland als voll gleichwertig anerkannt sind, dürfen außerdem auch zur Arbeitsplatzsuche einreisen. Sie können hierfür eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate erhalten.
Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland anerkannt wurde, der Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Das bedeutet in der Regel, dass mindestens Deutschkennnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gefordert sind.
Wie gut muss jemand Deutsch sprechen, um für Qualifizierungsmaßnahmen einreisen zu dürfen?
Wenn einer Person im Anerkennungsverfahren bescheinigt wird, dass ihr ausländischer Berufsabschluss und der vergleichbare deutsche Abschluss teilweise gleichwertig sind, kann sie ein Visum für einen „Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen“ beantragen.
Diese Qualifizierungsmaßnahme – eine sogenannte Anpassungsqualifizierung – kann aus theoretischen und/oder praktischen Elementen bestehen. Sie ist bei einem Unternehmen in Deutschland zu absolvieren (-> Was habe ich als Unternehmen davon, eine Fachkraft für eine Anpassungsqualifizierung zu beschäftigen?). Die Anpassungsqualifizierung ist in diesem Fall Visum-relevant.
Ebenfalls Visum-relevant sind auch Sprachkenntnisse: In der Regel sind hier mindestens „hinreichende Deutschkenntnisse“ nachzuweisen, was dem Sprachniveau A2 nach dem Europäischen Referenzrahmen entspricht.
Welche sprachlichen Voraussetzungen gelten für Ausbildungsinteressierte zur Einreise für die Ausbildungsplatzsuche?
Nötig sind hierfür Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1/B2, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, ein Höchstalter von 25 Jahren sowie die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.
Allgemein gilt ein mittleres Niveau (B1) als zwingend erforderlich, um dem Berufsschulunterricht folgen zu können. Besser ist allerdings Niveau B2 oder C1, um die Anforderungen der Berufsschule, der Kammer-Prüfungen und im beruflichen Alltag gut meistern zu können.
Und: Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und schon eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung erhalten hat, darf einen Deutschsprachkurs oder einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs besuchen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn eine berufsbezogene Deutschsprachförderung notwendig ist, um eine Person bei der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zu unterstützen und sie bereits einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.
Anforderungen an Sprachzertifikate
Sprachzeugnisse müssen in der Regel auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Derzeit werden die Zeugnisse von folgenden Institutionen anerkannt: Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF-Institut.
Aufgrund der Corona-Pandemie nehmen in vielen Drittstaaten Sprachkursanbieter aktuell aber keine Prüfungen ab. Daher können viele Ausbildungsinteressierte keine formalen Sprachnachweise erbringen. Vorübergehend gilt deshalb: Visa für die Einreise zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder für eine Qualifizierungsmaßnahme können auch bei Nichtvorliegen von Sprachnachweisen erteilt werden, wenn der/die Kandidat/in einen entsprechenden Sprachkurs absolviert hat und erforderliche Sprachkenntnisse im Visumverfahren glaubhaft machen kann. Dann kann von einem formalem Test/Zertifikat abgesehen werden.
Unser Tipp: Wir empfehlen, dass sich Ihre künftige Fachkraft vorher bei der Auslandsvertretung in ihrem Herkunftsland über die jeweiligen Anforderungen an Deutschsprachkenntnisse informiert. So kann zweifelsfrei geklärt werden, welches Sprachniveau für den beabsichtigten Einreisezweck benötigt wird.
Anmerkung: Die Regelungen zur Ausbildungs- und zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung sind für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes (ab 01.03.2020) befristet.